Die Qual der Wahl hatte ein aus Polen stammender Mann, der gegen das Aufenthaltsgesetz verstieß. Entweder 1200 Euro Strafe zahlen oder eine Haftstrafe absitzen. Aufgrund von Geldmangel entschied er sich für die Haftstrafe. Folgende Meldung der Polizeiinspektion Trier erreichte unsere Redaktion.
Trier/Koblenz. Geldstrafe oder Haft. Vor dieser Wahl stand ein 56 Jähriger. Der Mann aus Polen wurde am Samstagmittag von Bundespolizisten am Hauptbahnhof Koblenz festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor. Da er wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen konnte, entschied er sich für den Gefängnisaufenthalt. Jetzt verbüßt er eine 120-tägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Koblenz.
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