Das Altstadtfest ist ausgefallen, die Peter-und Paul-Kirmes wurde abgesagt und das Zurlaubener Heimatfest darf nicht stattfinden: Das Verbot von Großveranstaltungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus kann für die Berufsgruppe der Schausteller und Standbetreiber existenzbedrohend sein.
Stadt Trier eröffnet Interessensbekundungsverfahren
Die Stadt Trier will den Anbieterinnen und Anbietern unter die Arme greifen und es ermöglichen, einzelne Fahrgeschäfte und Verkaufsstände dezentral und temporär an verschiedenen Plätzen zu eröffnen. Dazu wurde ein Interessensbekundungsverfahren gestartet. Interessierte können die Teilnahmebedingungen und Bewerbungsfristen unter www.trier.de/ausschreibungen (Vergabeverfahren) einsehen.
Für das Verfahren gelten unter anderem folgende Bedingungen:
- Ein Fahrgeschäft, Verkaufs- oder Imbissstand darf maximal zehn Tage an einer Stelle bleiben, wobei ein rotierender Wechsel mit anderen Standorten möglich ist.
- Die Einhaltung der Hygienekonzepte gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung ist obligatorisch.
- Die Sortimente müssen sich vom Angebot der umliegenden Einzelhändler unterscheiden.
- Bei der Bewertung der Interessensbekundungen fallen Sicherheitsaspekte ebenso ins Gewicht wie stadtplanerische und denkmalschutzrechtliche Gesichtspunkte.
Pressemitteilung Stadt Trier
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