Vergangene Woche verordnete der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern verbieten dürfen. Dieser Beschluss gewährt den Arbeitgebern aber keinesfalls Narrenfreiheit, denn im Prinzip sind Kopftücher am Arbeitsplatz erlaubt. Der Arbeitgeber kann nur unter bestimmten Umständen und mit guten Gründen das Kopftuch verbieten.
Prinzipiell ist es eine Entscheidung des Arbeitgebers, in welcher Arbeitskleidung der Arbeitnehmer zu erscheinen hat. In Gastronomie und Küche herrschen andere Kleiderverordnungen wie in einer Bank oder auf dem Büro. Ein Kopftuch dürfte dabei wohl wenig stören. So könnte eine Beraterin bei der Bank ihren Job genauso gut mit einem Kopftuch erledigen.
Kein Grund für ein Verbot ist die Aussage, dass Kunden sich gestört fühlen könnten. Wir haben eine Religionsfreiheit in Deutschland, die jedem Bürger das Recht gewährt seine Religion auszuüben und da das Tragen eines Kopftuches für viele muslimische Frauen eine Pflicht darstellt, kann sie es ebenso tragen wie ein Christ sein Kreuz oder ein Jude seine Kippa.
Wann kann also ein Arbeitgeber das Kopftuch verbieten. Er kann ein Verbot aussprechen, wenn das religiöse Symbole eine Gefahr für die Arbeitsbedingungen darstellt. Wenn das Kopftuch sich beispielsweise in Maschinen verfangen könnte oder ein Turban das Tragen eines Schutzhelmes verhindert.
Ein weiterer Grund ist, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern deutlich untersagt, am Arbeitsplatz sichtbare Symbole von politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen. Also gleiches Recht für alle, keine Religion wird bevorzugt.
So weit also die Rechtslage. Doch wie ist das Kopftuch am Arbeitsplatz gesellschaftlich anerkannt? Wir sind wieder mit unserer Kamera losgezogen und haben auf Triers Straßen Passanten befragt, was sie von Kopftüchern halten und ob es für sie in Ordnung ist, dass der Arbeitgeber ein Verbot aussprechen kann. Wir sind auch Frauen mit Kopftüchern begegnet und haben uns dafür interessiert, ob sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben.
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