Wie kommen Sportvereine künftig an Landesfördermittel – und welche Schwerpunkte werden auf der Basis der neuen Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung gesetzt, die zum 28. Januar 2016 in Kraft getreten ist?
Mit diesen Fragen befasste sich der Vorstand des Stadtsportverbands Trier in seiner vergangenen Sitzung. Matthias Ulbrich, Sportabteilungsleiter des Amtes für Schulen und Sport der Stadt stellte die wichtigsten Aspekte vor und erläuterte zudem den von der Stadt Trier geplanten Mehr-Generationen-Bewegungsparcours im Moselstadion.
Über 20 Millionen Euro stehen im Jahr 2016 für die Sportstättenförderung landesweit bereit. Neben Sportinvestitionsmitteln (i. d. R. mit einem Fördersatz von 40 %) Schuldendiensthilfe bei Schwimmbadsanierungen, Sportstättenbau im Bereich der Schulen, sind u. a. auch Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm speziell für rheinland-pfälzische Sportvereine vorgesehen, von denen auch Trierer Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen profitieren.
Angepasst wurde laut Ulbrich die Verwaltungsvorschrift vor allem, was die Kriterien für künftige Förderungen betrifft. Diese beinhalten nun verstärkt die Themen demografischer Wandel, geändertes Nutzerverhalten und Änderung der Nachfrage nach der jeweiligen Sportart. „Trier hat in Sachen demografischer Wandel den großen Vorteil, dass entsprechend der Prognosen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz langfristig mit einem Bevölkerungsanstieg gerechnet wird. Dadurch werden Maßnahmen in Trier sicherlich mit einer höheren Priorität gefördert als solche in Regionen, die langfristig Einwohner verlieren!“, sagte Ulbrich.
In Sachen Nutzerverhalten wurde in der Landesstudie, aber auch in den Ergebnissen der vom Sportamt und der Europäischen Sportakademie im Jahre 2014 durchgeführten Bevölkerungsbefragung für Trier festgestellt, dass Bewegung und Gesundheitsbewusstsein generationen-übergreifend an Bedeutung gewonnen haben, gleichzeitig aber weniger Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Groß ist der Wunsch nach niedrigschwelligen Sportangeboten in Form von generationenübergreifenden Bewegungsparcours im öffentlichen Raum, also zum Beispiel Parks oder stark frequentierte Sportanlagen.
„Hiervon profitiert ebenfalls der organisierte Sport. So können Kurse, Gruppen oder Mannschaften aus Trierer Sportvereinen als echte Alternative zum Kraftraum bedarfsgerecht und gezielt Beweglichkeits- Kraft-, Koordinations- oder Regenerationsübungen durchführen.“, betonte Bernd Michels, stellvertretender Vorsitzender des Stadtsportverbands, der Dachorganisation der Trierer Sportvereine mit rund 25.000 Mitgliedern.
Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, plant die Stadt Trier, im Moselstadion die Errichtung eines barrierefreien Mehr-Generationen-Bewegungsparcours mit 11 verschiedenen Geräten. Die Kosten für die von Sportwissenschaftlern mitkonzipierte Anlage belaufen sich auf rund 150.000 Euro, wobei auch eine adäquate Landeszuwendung erwartet werden kann. Denn das Land Rheinland-Pfalz hat die Förderung solcher generationenübergreifenden Sportfunktionsanlagen explizit in der neuen Verwaltungsvorschrift aufgenommen und begrüßt solche Vorhaben.
„Das Moselstadion ist die meist-frequentierte Sportanlage Triers, sowohl, was den Vereinssport als auch den nichtorganisierten Sport betrifft. Deswegen macht es Sinn, den ersten Bewegungsparcours dort zu errichten!“, sagte Michels. Ulbrich bestätigte diese Ansicht und betonte zudem die intensive Nutzung des Stadions durch Trierer Schulen.
Generell wurden zudem pauschalierte Zuwendungsbeträge in der neuen Verwaltungsvorschrift aufgenommen. Für die Förderung zum Bau oder der Sanierung von Kunstrasenplätzen muss zum Beispiel eine jährliche Nutzung von 1800 Stunden nachgewiesen werden. Bis zu 100.000 Euro Landesförderung gibt es für den Neubau von Kunstrasenplätzen, jeweils 80.000 Euro für die Sanierung eines Kunstrasenplatzes beziehungsweise den Neubau einer Hybridrasen- oder einer Naturrasenanlage.
Kleinere Vereins-Baumaßnahmen bis 10.500 Euro werden vom Sportbund Rheinland mit 20 Prozent und von der Stadt Trier im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit 10 Prozent bezuschusst. Maßnahmen zwischen 10.500 und 75.000 Euro können eine Sportbund-Förderung von 35 Prozent und einen städtischen Anteil von 20 Prozent erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
Dass künftig die sportfachliche Bewertung einer Baumaßnahme immer wichtiger werde, darauf wies Felix Jäger, der Sportkreisvorsitzende für Trier und Trier-Saarburg, hin. Die Sportkreisvorsitzenden müssen nun eine noch detailliertere Stellungnahme abgeben, ob die Förderung Sinn macht. Zudem werden laut Jäger unter anderem künftig grundsätzlich keine Zaunanlagen (Sportanlagen sollen öffentlich zugängig bleiben) sowie Flutlichtanlagen ohne LED-Technik mehr gefördert.
„Was den städtischen Anteil der Förderung betrifft, macht es für alle Vereine vor der Planung Sinn, Kontakt zum Stadtsportverband aufzunehmen!“, sagte Michels. Denn das Gremium sei in die Förderplanung der Stadt eingebunden.
Daneben begrüßt der Stadtsportverband, dass die Stadt Trier ihre Bewerbung als Etappenort für die Tour de France für 2018 aufrechterhalten will, nachdem man von den Tour-Organisatoren für 2017 eine Absage erhalten hatte. „Eine Entscheidung pro Trier würde den gesamten Sport in Trier in den Vordergrund rücken!“, sagte Michels.
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