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Aktuelle Seite: Startseite / Corona Virus Updates / Maskenpflicht in der City: Erste Kontrollergebnisse

Maskenpflicht in der City: Erste Kontrollergebnisse

3. November 2020 von Redaktion 5vier 1 Kommentar

Seit Montag gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Trierer Innenstadt auch unter der Woche. Das Ordnungsamt kontrollierte die Neuregelung am Montag mit mehreren Fußstreifen in der City.

In diesem Bereich gilt die Maskenpflicht in Trier. Foto: Presseamt Stadt Trier/OpenStreetMap
In diesem Bereich gilt die Maskenpflicht in Trier. Foto: Presseamt Stadt Trier/OpenStreetMap

Bis zur Mittagszeit wurden rund 60 Personen ohne Maske angesprochen. Rund die Hälfte von ihnen war oder gab sich unwissend. Die Stadtverwaltung plant, noch in dieser Woche die Zahl der in den betroffenen Straßen hängenden Plakate mit den Hinweisen auf die Maskenpflicht zu verdoppeln. Die andere Hälfte der maskenlosen Passanten war mit Brötchen, Kaffeebecher oder Zigarette unterwegs und trug deshalb keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Vollzugsbeamten sprachen diese Menschen an. Sie wiesen sie darauf hin, dass Sie sich beim Essen/Trinken/Rauchen bitte an die Straßenseite zu begeben sollen. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter zu anderen Passanten wiesen sie ebenfalls hin.

Am Wochenende trafen die Beamten ebenfalls auf Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung

Auch am Wochenende, an dem die Maskenpflicht bereits seit voriger Woche besteht, gab es eine Reihe von Fuß- und Fahrzeugstreifen zur Kontrolle. Am Samstag gegen 17.50 Uhr traf eine Streife in der belebten Fußgängerzone insgesamt 87 Personen ohne Mund-Nasen-Schutz. Gegen 19.30 Uhr waren es bei einem Rundgang 49 Personen. Zu diesen Zeiten waren noch mehrere tausend Menschen in der City unterwegs. In der Nacht zum Sonntag gegen 2.20 Uhr zählte eine Fahrzeugstreife rund 50 Personen in der Fußgängerzone. 15 davon trugen keine Maske.

In der ersten Phase der neuen Regelung verhängen die Beamten noch keine Bußgelder, bis zu 50 Euro sind möglich. Sie klären auf und erteilen allenfalls mündliche Verwarnungen.

Am Montagnachmittag zeigten erste Kontrollen von rund 50 Gastronomiebetrieben, dass diese die bundesweit geltende Verfügung zum Schließen der Gastronomie offenbar einhalten. Eine ganze Reihe von Betrieben hat zugleich wieder auf die noch erlaubte Mitnahme von Essen oder Getränken umgestellt.

Ordnungsdezernent Thomas Schmitt dankt allen Triererinnen und Trierern für die große Disziplin. Er wirbt weiterhin um die Einhaltung der Regelungen: „Nur gemeinsam können wir die Kontakte reduzieren und damit die Ausbreitung der Infektionen verlangsamen. Das ist wichtig, damit die Gesundheitsämter die Nachverfolgung der Fälle leisten können.“

Hier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt in folgenden Straßen:

Am Alten Theater; Am Augustinerhof; Am Breitenstein; Am Frankenturm; Am Zündel; An der Meerkatz; Antoniusstraße; Augustinerstraße; Brotstraße; Dietrichstraße; Domfreihof; Fahrstraße; Fleischstraße; Gangolfstraße; Glockenstraße; Grabenstraße; Hauptmarkt; Heinz-Tietjen-Weg; Hindenburgstraße; Hosenstraße; Jakobsspitälchen; Jakobstraße; Jesuitenstraße; Johann-Philipp-Straße; Jüdemerstraße; Justizstraße; Kapuzinergasse; Konstantinplatz; Konstantinstraße; Kornmarkt; Liebfrauenstraße; Margaretengäßchen; Martin-Luther-Platz; Metzelstraße; Mohrs Gässchen; Moselstraße; Nagelstraße; Neustraße; Nikolaus- Koch-Platz; Pferdemarkt; Porta-Nigra-Platz; Palaststraße; Simeonstiftplatz; Simeonstraße; Sternstraße; Stockplatz; Stockstraße; Stresemannstraße; Treveris; Viehmarktplatz; Viehmarktstraße; Walramsneustraße; Wilhelm-Rautenstrauch-Straße.

Die entsprechende geänderte Allgemeinverfügung der Stadt Trier wurde am Freitag online veröffentlicht und tratt am Montag, 2. November, in Kraft. Anschließend erscheint die Allgemeinverfügung noch in der Rathauszeitung. Sie gilt bis zum 30. November 2020.

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3. November 2020 Kategorie: Corona Virus Updates, Titelstory, Top Stories, Trierleben Stichworte: Coronavirus, Maskenpflicht, Stadt Trier

Kommentare

  1. Hummel meint

    17. November 2020 um 19:48

    In der Nacht zum Sonntag gegen 2.20 Uhr zählte eine Fahrzeugstreife rund 50 Personen in der Fußgängerzone. 15 davon trugen keine Maske.

    Also ganz ehrlich…. das ist doch lachhaft, dass die Maskenpflicht 24 Std. gilt… Sorry, da fehlt jegliches Maß an Vernunft!

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