Trier. Gestern startete wieder der Trierer Bürgerhaushalt. Bereits seit 2009 bietet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, an der Aufstellung des Haushaltes mitzuwirken. Auf mitgestalten.trier.de sind beim Bürgerhaushalt wieder Ihre Ideen für neue Investitionsschwerpunkte oder Sparvorschläge für den kommenden Haushalt 2024 gefragt. Sie können auch andere Vorschläge kommentieren und bewerten.

Was ist der Bürgerhaushalt?
Bei einem Bürgerhaushalt werden die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltsplans für ihre Stadt beteiligt. Bei der Aufstellung eines Haushaltsplanes geht es um den Umgang mit Geld. Der Haushaltsplan umfasst alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt für das nächste Jahr. Der Haushaltsplan gibt zum Beispiel Antworten auf die Fragen: Mit welchen Einnahmen können wir pro Jahr rechnen? Was ändert sich im Vergleich zum Vorjahr?
Im Bürgerhaushalt können die Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, wofür die Stadt Trier Geld ausgegeben soll, wie die Stadt Geld einnehmen oder wo sie sparen kann. Die Vorschläge werden von den Fachämtern geprüft und dem Stadtrat im Rahmen der Etat-Beratungen zur Entscheidung vorgelegt.
Wie läuft der Bürgerhaushalt ab?
Das Verfahren ist in mehrere Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase (15. Mai – 5. Juni 2023) sind Ihre Vorschläge und Ideen zum Haushalt 2024 gefragt. In dieser Phase können Sie auch die Vorschläge von anderen Bürgerinnen und Bürgern kommentieren.
Anschließend prüft die Stadtverwaltung die eingereichten Vorschläge auf Gültigkeit und fasst doppelte Vorschläge zusammen. In der dritten Phase (19. Juni – 10. Juli 2023) stehen die Vorschläge zur Abstimmung. Danach werden die 30 bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung mit einer Stellungnahme versehen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung über die Umsetzung findet im Rahmen der Haushaltsberatungen am 20. und 21. September statt. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat folgt am 9. Oktober.
Alle Vorschläge, die sich auf einen Stadtteil beziehen, werden zusätzlich an die Ortsbeiräte für die Beratungen ihrer Ortsteilbudgets weitergeleitet.
Welche Voraussetzungen muss mein Vorschlag erfüllen?
Vorschläge werden zur Abstimmung gestellt, wenn
- sie innerhalb der Einreichungsfrist (bis 5. Juni 2023) eingegangen sind,
- die Zuständigkeit für die Umsetzung bei der Stadtverwaltung Trier liegt,
- die geforderte Maßnahme eindeutig beschrieben ist,
- sie haushaltsrelevant sind.
Unter „haushaltsrelevant“ versteht man, dass der Vorschlag eine bedeutende finanzielle Auswirkung haben muss.
Beispiele für gültige und nicht gültige Vorschläge sind auf der Plattform unter mitgestalten.trier.de/buergerhaushalt aufgeführt.
Wie melde ich mich auf der Plattform an?
Die Registrierung erfolgt auf der Startseite über den Button „Registrieren“. Auch bisherige Nutzer von trier-mitgestalten.de müssen sich neu registrieren.
Wie kann man ohne Internet mitmachen?
Sie können Ihren Vorschlag auch schriftlich an: Amt für Presse und Kommunikation | Koordination Bürgerdialog | Am Augustinerhof | 54290 Trier, senden. Die schriftlich eingereichten Vorschläge werden von der Verwaltung auf das Bürgerbeteiligungsportal übertragen und können dann – wie die anderen Vorschläge – kommentiert und bewertet werden. Bei Fragen steht die Koordinatorin für Bürgerdialog, Johanna Pfaab, telefonisch (718-2131) oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
PM – Rathaus der Stadt Trier
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