Nach der formellen Verabschiedung der Haushaltssatzung 2011 kann die von der IHK-Vollversammlung beschlossene Senkung des Umlagesatzes von 0,39 auf 0,36 ab dem Geschäftsjahr 2011 wirksam werden. Die Beitragssenkung führt zu Mindererträgen von rund 200 000 Euro. Von der Regelung können 38 Prozent der beitragszahlenden IHK-Mitglieder profitieren. Insgesamt waren im Jahr 2010 aufgrund gesetzlicher Reglungen bereits 40 Prozent der IHK-Mitgliedsunternehmen beitragsfrei gestellt.
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