So schlecht kann es laufen: Ein Mann (53) sprach am Karsamstag bei der Bundespolizei am Trierer Hauptbahnhof vor, weil dort seine ehemalige Lebensgefährtin (60) gerade festgenommen und vernommen wurde. Die Beamten überprüften auch ihn und nahmen ihn ebenfalls fest.
Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass die beiden mit ihrem Auto und einem Hund aus Frankreich über Luxemburg zum Stadtbummel nach Trier eingereist waren. Die Frau wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht. Zum einen war sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu 800 Euro und zum anderen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 1350 Euro verurteilt worden. Die Geldstrafen konnte sie an Ort und Stelle nicht zahlen. Deshalb wurde sie zu der ersatzweise angedrohten Haft von 130 Tagen in das Gefängnis Zweibrücken eingeliefert.
Gegen den Mann bestand ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Aufenthaltsermittlung wegen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz. Er wurde in das Trierer Gefängnis eingeliefert, wo er die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von 15 Monaten verbüßen muss. Der Hund wurde in ein Tierheim gebracht.
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