Bei einer Kontrolle des gewerblichen Reiseverkehrs im Stadtgebiet von Trier untersagte die Polizei mehreren Busfahrern die Weiterfahrt.
Am 1.Dezember kontrollierte die Polizei zwischen 9 und 16 Uhr im Stadtgebiet von Trier den gewerblichen Reiseverkehr. Unter Federführung des Schwerlastverkehrskontrolltrupps der Polizeidirektion Wittlich legten die über 30 Einsatzkräfte, darunter auch Fachleute des luxemburger Zolls, ihr Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der Sozialvorschriften und den technischen Zustand von Reisebussen.
Gleichzeitig diente die Kontrolle zur Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen, die von der Landespolizeischule in Wittlich-Wengerohr für zukünftige Buskontrollen ausgebildet werden. Unterstützt wurde die Kontrolle von Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Trier, die überprüften, in welchem Beschäftigungsverhältnis die Fahrer der Reisbusse zum Zeitpunkt der Kontrolle standen.
Insgesamt überprüften die Beamten 31 Reisebusse. Dabei stellten sie fehlende Ausrüstungsgegenstände und defekte Beleuchtungen fest. Bei der Überprüfung eines Reisebusses kam heraus, dass das Unternehmen überhaupt keine Lizenz zur Durchführung des gewerblichen Reiseverkehrs hatte. Drei Reisebusse hatten derart gravierende technische Mängel, dass die Weiterfahrt zunächst untersagt werden musste.
Besonders betroffen hiervon war eine Reisgruppe aus Düren, die mit zwei Bussen einer Firma zum Weihnachtsmarkt nach Trier angereist war. Beide Reisebusse bestanden die technische Überprüfung auf der Kontrollbühne nicht. Die mobile Kontrollbühne, auf der Schwerlastfahrzeuge an Ort und Stelle angehoben und auf technische Mängel untersucht werden können, wurde von der luxemburgischen Société Nationale de Contrôle Technique S.à.r.l zur Verfügung gestellt.
An einem der Busse waren tragende Konstruktionsteile dermaßen durchrostet, dass die Zulassung des Fahrzeuges erlosch. Die Reisenden diesen Busses mussten mit einem Ersatzfahrzeug ihre Heimreise antreten.
Am zweiten Reisebus derselben Firma funktionierten die Schließzylinder der Türeinrichtungen nicht. Erst nach der Reparatur in einer Trierer Spezialfirma stand fest, dass dieser Bus seine Gäste nach Hause bringen durfte.
Neben den anfallenden Kosten für den Ersatzbus muss der Unternehmer noch mit einer Geldbuße rechnen.
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