Überrascht waren zwei Beamte der Polizeiinspektion Trier, als sie am gestrigen Dienstag, gegen 01.00 Uhr, einen „Klein-PKW“ mit französischen Kennzeichen in der Walramsneustraße kontrollierten.
Der Fahrzeugführer, ein 32jähriger Mann aus Thionville, war mit seinem Beifahrer in einem sog. Leichtkraftfahrzeug unterwegs. Bei dieser Art von Fahrzeug handelt es sich um Kleinfahrzeug für maximal zwei Personen, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 500 kg besitzt und zudem nicht schneller als 45 km/h fahren sollte. Mit diesem Boliden hatten die beiden jungen Männer die rund 80 Kilometer vom französischen Thionville bis in die Trierer Innenstadt bewältigt, um das nach eigenen Angaben „weltbekannte Nachtleben“ zu erkunden.
Während der Kontrolle stellt sich heraus, dass der Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis für sein Leichtmobil besaß und zudem unter geringer Alkoholeinwirkung stand. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Den Fahrer erwartet zudem ein Strafverfahren. Den Heimweg mussten die beiden „Nachtschwärmer“ anschließend mit einem Zug der Deutschen Bahn antreten.
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