Die Stadt Trier inklusive das Bundesland Rheinland-Pfalz verkündete nun aufgrund der immer mehr ansteigenden Corona-Fallzahlen, für den Sport eine neue Verordnung. Diese sieht auch vor, dass Zuschauer zunächst nicht erlaubt sind.
- Das gemeinsame sportliche Training mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen ist weiterhin zulässig.
- Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 1 der 11. CoBeLVO ist die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport nicht gestattet.
- Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleicht genutzt werden.
- Der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin zulässig.
- Es ergeht zusätzlich der Appell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.
- Abweichend von § 10 Abs. 3 der 11. CoBeLVO sind Zuschauer nicht zugelassen.
/ PM Eintracht-Trier & FSV Tarforst / am
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