Für Verbraucher kommen mit jedem Kalenderjahr auch immer wieder neue Regeln. Im Steuerrecht ändert sich häufig zum Jahreswechsel etwas, sodass daraus veränderte Abgaben oder Freibeträge resultieren. Und auch in anderen Bereichen läutet die neue Jahreszahl häufig Neuerungen ein, zum Beispiel im Verbraucherrecht.
Im Jahr 2022 wurde der Fokus bei neuen Regelungen verstärkt auf Dienstleistungen und Services im Netz gelegt, um einheitlichere Regelungen und mehr Rechtssicherheit im Internet zu schaffen.
Welche steuerlichen Neuerungen gibt es im Jahr 2022?
Über massive Steuererleichterungen dürfen sich die Bürger leider nicht freuen, aber immerhin wurde zum 01. Januar 2022 der Steuerfreibetrag erhöht, auf den keinen Einkommenssteuer zu entrichten ist. Von 2021 auf 2022 ist der Grundfreibetrag von 9.744 Euro auf 9.984 Euro gestiegen. Damit sollen die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.
Neuerungen bei der Steuer gibt es auch im Internet, allerdings schon seit Sommer 2021. Auf Online-Glücksspiele werden seit dem 01. Juli 2021 5,3 Prozent Steuer fällig, die Anbieter nun auf jede Transaktion im Echtgeld Casino entrichten müssen. Das Jahr 2022 ist das erste volle Jahr mit dieser Steuer und der Staat hofft auf 365 Millionen Euro, die ihm diese Reform pro Jahr in die Kassen spült. Festgelegt wurden die Voraussetzungen dafür im neuen Glücksspielvertrag, der letzten Sommer in Kraft getreten ist.

Weitere Neuerungen beim Thema Steuern und Finanzen
Weitere steuerrechtliche Besonderheiten, die Bürger im Jahr 2022 berücksichtigen können, ist die Homeoffice Pauschale. Fünf Euro pro Tag für maximal 120 Tage, also insgesamt 600 Euro, können Steuerzahler absetzen, die aufgrund der Ausnahmesituation von zuhause arbeiten. Auch im Jahr 2021 gab es diese Steuererleichterung bereits. Damit sollen die höheren Kosten für Strom, Wasser oder auch Arbeitsequipment im Homeoffice abgedeckt werden.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen Bonus aufgrund der besonderen Herausforderungen im vergangenen Jahr zahlen wollen, können dies noch bis März 2022 steuerfrei tun. Viele Anleger haben auf eine Erhöhung des Freibetrags für Kapitalerträge gehofft – dieser soll aber erst im Jahr 2023 steigen, von aktuell 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für gemeinsam Veranlagte, auf 1.000 Euro pro Person ab nächstem Jahr bzw. 2.000 Euro für Ehepaare.
Was kommt noch in diesem Jahr?
Auch diese neuen Regelungen gelten seit Januar 2022:
- Anhebung des Mindestlohns am 01. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro.
- Bessere steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für das Alter wie Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zur Rürup-Rente (Höchstbetrag für Sonderausgaben für Alleinstehende in 2022 25.639 Euro im Vergleich zu 25.787 Euro in 2021 – für Ehepaare gilt der doppelte Betrag).
- Erhöhung der Ausbildungslöhne auf mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr (2021 waren es 500 Euro), 690 Euro im zweiten Jahr und 790 Euro im dritten Jahr.
- Das Wohngeld wird ab 2022 erstmalig an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst – so wurde es im Jahr 2020 beschlossen. Für viele Wohngeldempfänger kann das in 2022 eine Erhöhung bedeuten.
Was gibt es Neues in Sachen Verbraucherschutz?
In Sachen Verbraucherschutz wurde im Internet ebenfalls einiges neu geregelt:
- So gelten Gewährleistungsrechte auf digitale Produkte wie eBooks oder Softwares nun auch für zwei Jahre. Bislang galt dieses Recht nur für physische Produkte.
- Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ab dem 28. Mai ihre Kunden noch transparenter informieren. Falls beispielsweise ein personalisierter Preis angezeigt wird, so muss dies deutlich kommuniziert werden. Auch aus welchen Gründen sich ein Produkt-Ranking zusammensetzt und ob die Angebote von Privatpersonen oder gewerblichen Betreibern stammen, muss ab Mai deutlich gekennzeichnet sein, damit Verbraucher sicherer shoppen können. Veröffentlichte Bewertungen müssen ebenfalls validiert werden, indem ein Unternehmen aufklärt, wie sie die Echtheit der Bewertungen sicherstellen.

- Eine weitere Neuerung sind Kündigungsbuttons im Internet, die es künftig leichter machen sollen, im Netz abgeschlossene Verträge aufzulösen. Ab dem 01. Juli wird ein Kündigungsbutton Pflicht auf jeder Website.
- Ein Kauf, egal ob online oder im stationären Handel, unterliegt ab Januar 2022 für ein Jahr der Beweislastumkehr, nicht mehr nur für sechs Monate. Das bedeutet, dass Händler im Falle einer Reklamation nachweisen müssen, dass Käufer einen Mangel selbst verursacht haben. Wenn der Händler diesen Beweis nicht erbringen kann, muss er für eine Reparatur oder Ersatz auf Händlerkosten sorgen.
Mit diesen Regelungen sollen Steuerzahler und Verbraucher in Deutschland besser geschützt werden. Auch wenn die großen Steuererleichterungen ausbleiben und aufgrund der vielen Staatsausgaben aufgrund der Sondersituation seit März 2020 auch voraussichtlich erst einmal nicht kommen werden, so sind es doch auch die kleinen Punkte, die für ein paar Euro mehr in der Tasche sorgen. Zudem wird so in Sachen Verbraucherrecht an vielen Stellen für mehr Sicherheit und Transparenz gesorgt.
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