Hurra der Mindestlohn ist da! Aber nicht für Praktikanten.
„Der Mindestlohn hilft vielen Praktikantinnen und Praktikanten nicht, denn 73 Prozent aller Praktika finden während des Studiums statt. Dort hat der Gesetzgeber massive Ausnahmen vom Mindestlohn zugelassen“, stellt DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller fest. Denn trotz Einführung des Mindestlohns beklagen Absolventen auch heute noch, dass die Vergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht – beispielsweise durch Ausnahmen bei Praktika, die während eines Studiums absolviert werden.
[statistik]Praktika sind Teil eines insgesamt unsicheren Berufseinstiegs für junge Menschen, oft verbunden mit erheblichen Auswirkungen auf Lebens- und Familienplanung.[/statistik]
Die DGB Jugend veröffentlicht nun eine Studie zum Thema Praktikum und Mindestlohn. Der freie Zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs) – die DGB-Jugend – sind eine Jugendorganisation, die sich um die Interessen junger Menschen im Zusammenhang mit Ausbildung, Praktikum und Job kümmert.
Deutlich wird, dass der gesetzliche Mindestlohn zwar in Teilen den Durchschnittsverdienst der Praktikanten erhöhen konnte, aber insgesamt bleibt das Praktikum Sinnbild eines prekären Berufseinstiegs junger Menschen.
[statistik]So finden mittlerweile 73 Prozent der jährlich rund 600.000 Praktika im Studium statt; genau dort, wo der Mindestlohn seine meisten Ausnahmen hat.[/statistik]
Die Studie zeigt deutlich, dass die Berufseinsteiger sich Sorgen um ihre Zukunft machen und die finanzielle Engpässe erheblichen Druck ausüben. Im Schnitt sind Praktikanten 25 Jahre alt und mehrheitlich Frauen. Prekär, weiblich und jung bleiben somit die Merkmale der Generation Praktikum.
Matthias Schröder, Mitglied im Ausschuss Sozialpolitik des fzs, erklärt:
„Die Studie gibt Rückenwind für unsere Forderungen. Ein allgemeiner Mindestlohn kann die unsichere Lage junger Menschen nur verbessern, wenn er wirklich für alle gilt. Die zahlreichen Ausnahmen haben für eine Verschiebung der Ausbeutung gesorgt und treffen Studierende besonders hart. Die Ausnahmen öffnen Tür und Tor für unvorstellbare Umgehungsstrategien der Arbeitgeber*innen, die nur ein Ende finden werden, wenn die Ausnahmen ihr Ende finden. Die Kreativität der Arbeitgeber*innen beim Umgehen des Mindestlohns muss in die Gestaltung guter Bedingungen fließen, damit Praktika ihr Versprechen als Lernverhältnis einlösen können. Dazu gehört auch, dass Praktikant*innen nicht zu zweitklassigen Angestellten werden. Arbeitnehmer*innenrechte dürfen vor Lernverhältnissen nicht haltmachen. Urlaubsanrecht, Arbeitszeitgrenzen und Entgeltfortzahlung müssen endlich auch für Praktikant*innen selbstverständlich werden.“
Marie Dücker, Vorstandsmitglied im fzs ergänzt:
„Praktika sollen zur Orientierung dienen und Studieninhalte mit praktischen Erfahrungen ergänzen. In der Realität erfahren junge Menschen aber nur, wie wenig ihre Forderungen wertgeschätzt werden. Den Wünschen nach finanzieller Sicherheit, flexibler und freier Lebensgestaltung steht der unsichere und belastende Berufseinstieg entgegen. Wir fordern die Politik daher erneut auf, den Ausnahmen beim Mindestlohn ein Ende zu bereiten! Die miserable Situation der Student*innen durch unzureichende öffentliche Studienfinanzierung darf nicht auch noch durch unbezahlte Praktika verschlimmert werden. Wenn die Gesellschaft von Berufseinsteiger*innen praktische Erfahrungen verlangt, müssen diese entsprechend bezahlt werden.“
[statistik]Die Studie ist online kostenlos hier verfügbar[/statistik]
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