Wer schon lange seinen Urlaub geplant hat, bucht ihn auch in der Regel sehr früh. Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Fatal und ganz schön teuer wird es allerdings dann, wenn plötzlich etwas dazwischen kommt und man muss die lang geplante Reise nun doch verschieben oder gar komplett streichen. Das Problem: Ohne sich vorab über solch einen Fall abgesichert zuhaben, kann der Reiseanbieter unter Umständen die komplette Buchungssumme einbehalten. Sogar bei einer relativ frühen Stornierung kommen in der Regel etliche Kosten auf einen zu. Für solche Fälle ist es ratsam, sich durch eine Reiserücktrittversicherung abzusichern. Sie tritt dann ein, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann. Grundsätzlich werden durch eine solche Absicherung die entstandenen Reiserücktritt- und auch eventuell verlangte Stornokosten übernommen.
Es gibt viele Gründe, die Reise nicht anzutreten
1. Es liegt eine schwere Erkrankung oder Unfallverletzung vor, die vom Arzt oder Krankenhaus attestiert wurden.
2. Bei Tod.
3. Bei Schwangerschaft
4. Bei Schäden am Eigenheim durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder einer Straftat Dritter.
5. Durch den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer plötzlichen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Ebenso bei unerwarteter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder bei einem Arbeitsplatzwechsel.
6. Auch bei Impfunverträglichkeit, durch Impfungen, die für den jeweiligen Reiseantritt erforderlich sind.
7. Selbst wenn es zu einer Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung kommt.
In etlichen Fällen unvorhergesehener Ereignisse, die vor Antritt einer geplanten und gebuchten Reise passieren können und nicht beeinflussbar sind, greift eine gute Reiserücktrittversicherung. Es ist sogar so, dass alle aufgeführten Reiserücktrittsgründe, nicht nur für einen selbst gelten, sondern auch für die Angehörigen der mitreisenden versicherten Personen. Das bedeutet, dass beispielsweise, wenn beim Bruder vor Reisebeginn eine unerwartet schwere Erkrankung vorliegt, die den Reiseantritt für einen selbst unmöglich machen, zahlt die vorab abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Diese Leistungen werden auch von der Allianz-Reiseversicherungen übernommen und geleistet. Sie bietet etliche Varianten und Alternativen, sich besonders bei langfristig gebuchten Reisen diesbezüglich rundum gut abzusichern.
Früh absichern
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich jederzeit vor Reiseantritt abzusichern. Bis 30 Tage vor Reisebeginn ist die Regel. Sollte man die Reise erst 29 oder weniger Tage vor Reisebeginn buchen, muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in der Regel innerhalb der nächsten drei Werktage nach der Reisebuchung erfolgen.
Wer und welche Reisen?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich für jeden Reisenden sinnvoll, unabhängig vom Personenkreis oder Personengruppe. Denn ein plötzliches und gravierendes Ereignis kann jeden treffen und sein bisheriges Leben innerhalb weniger Minuten auf den Kopf stellen. Zum umfangreichen Portfolio gehören in der Regel Geschäfts- und Urlaubsreisen. Die jeweilige Absicherung kann individuell abgestimmt werden. Das gilt auch für den jeweiligen Stornoschutz, der je nach Höhe und Belieben eingesetzt werden kann. Auch ein Reiseschutz für Flug- und Bahntickets ist möglich. Ebenso für Hotelaufenthalte, die durch unterschiedliche Aspekte nötig wurden. Der Reiseschutz kann auch je nach Bedarf erweitert werden, auch das sollte bei einer Buchung in Betracht gezogen werden.
Bild: BettinaF / pixelio.de
Kommentar verfassen