Die deutsche Fluggesellschaft Small Planet Airlines hat aktuell Antrag auf Insolvenz gestellt. Was Passagiere, die zeitnah mit der Airline fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrecht des Fluggasthelfer-Portals AirHelp.
Small Planet Airlines Insolvenz: Das müssen Passagiere nun wissen
Berlin. Die Charterfluggesellschaft Small Planet Airlines hat aktuell Antrag auf Insolvenz gestellt. Was Passagiere, die zeitnah mit der Airline fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrecht des Fluggasthelfer-Portals AirHelp:
“Small Planet Airlines hat aktuell einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist dabei abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie dem Grund für die Flugverspätung oder den -ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere weiterhin dabei, von ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu machen – notfalls auch vor Gericht.”
Sollte der Flugbetrieb von Small Planet Airlines eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet werde, hänge von der Art der Buchung ab, sagt Expertin Kauczynski.
Small Planet: Es hängt von der Art der Buchung ab
Wer seinen Flug direkt über die Fluggesellschaft gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen. Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.
Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar bei Small Planet Airlines direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte
Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob sie aufgrund ihres verspäteten oder annullierten Fluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Dafür reicht es, das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. red/jr
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