Solarzellen lohnen sich aus mehreren Gründen. Sie sind eine nachhaltige Energiequelle, die zudem die Kosten für die Stromversorgung reduziert. Auch wenn man sich die Investition leisten möchte, kann man den Plan nicht immer umsetzen. Das ist vor allem für Mieter schwierig, die nicht ohne Weiteres Änderungen an dem Haus durchführen können. Da diese nicht wissen, wie lange sie in der Wohnung leben werden, eignet sich die Lösung auch nicht, wenn man selbst für die Installation zahlt.
Welche Optionen gibt es für Mieter, sich mit Solarenergie zu versorgen? Wir klären auf.
Welche Möglichkeiten gibt es für Mieter, Solarstrom zu erhalten?
Mieter können Solarstrom geliefert bekommen, den sogenannten Mieterstrom. Das trifft aber nur zu, wenn es auf dem Wohnhaus eine Solaranlage gibt. Das ist bisher nur auf wenigen Dächern der Fall.
- Als Mieter kann man die Idee einer Solaranlage bei dem Vermieter anregen. Letztlich hat man aber keinen großen Einfluss darauf, ob dieser den Plan umsetzt.
- Das Potenzial, Kosten für die Stromversorgung einzusparen, lohnt sich nur für die Endverbraucher. Die Installation einer Solaranlage ist nicht nur ein fester Eingriff in das Dach. Sie ist zudem kostspielig. Der Umweltschutz reich dabei für die wenigsten Vermieter als Anreiz aus.
Es gibt aber Alternativen zu festen Solarstromanlagen, die auch Mieter nutzen können. Sie findet man in Form von Balkonkraftwerken und anderen mobilen Solargeneratoren.
Was sind Balkonkraftwerke?
Der Begriff Balkonkraftwerk hat sich für mobile Solargeneratoren etabliert, die man leicht auf einem Balkon aufstellen kann. Das ist möglich, da die Solarzellen, die dabei genutzt werden, mobil versetzbar sind. Sie werden aufgeklappt und an einem sonnigen Ort aufgestellt. Eine feste Installation ist dafür nicht notwendig.
- In Verbindung mit einem Generator kann die so generierte Energie direkt in das Stromnetz eingespeist werden.
- Alternativ gibt es Solargeneratoren mit Speicher, bei denen man Energie für die Notversorgung oder Versorgung unterwegs speichern kann.
Online gibt es gute Vergleichs- und Testwebseiten, die die verfügbaren Modelle an Solargeneratoren auflisten, etwa unter Homeandsmart.de/solargenerator-test-vergleich. So findet man das geeignete Gerät für den eigenen Gebrauch.
Eignen sich Balkonkraftwerke für Mieter?
Da die Solargeneratoren und -paneele mobil aufgestellt werden können, eignen sich diese Systeme für Mieter. Unter Umständen gibt es aber auch hier Stellen, an denen eine Änderung an der bestehenden Stromversorgung des Hauses durchgeführt werden muss.
- Mögliche Änderungen an dem Haus betreffen die Steckdosen und den Stromzähler der Wohnung.
Voraussetzungen für ein Balkonkraftwerk
Damit man ein Balkonkraftwerk betreiben kann, muss man die folgenden Vorgaben einhalten:
● Wieland-Steckdosen
Grundsätzlich kann man ein Balkonkraftwerk mit einer gewöhnlichen Schuko-Steckdose verbinden. Gesetzlich gibt es dagegen keine Vorgaben. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hat allerdings die Empfehlung für Wieland-Steckdosen ausgesprochen, wenn ein Solargenerator genutzt wird. Im Vergleich zu den normalen Schuko-Steckdosen schützen diese das Netz besser vor Überlastungen und Schäden.
Die Wieland-Steckdose muss von einem Elektriker installiert werden. Der Kostenpunkt dafür liegt bei rund 150 €.
● Stromzähler mit Rücklaufschutz
Wenn man Solarstrom in das Hausnetz einspeist, braucht man dafür einen geeigneten Stromzähler. Dieser muss mit einem Rücklaufschutz versehen sein. Nur dann läuft die Anlage nicht rückwärts, wenn der Solarstrom hinzugefügt wird. Diese Rücklaufsperre ist vorgegeben, damit die technischen Aufzeichnungen der Versorgungsbetriebe manipulationssicher sind.
Viele moderne Stromzähler haben automatisch eine Rücklaufsperre. Dennoch sollte man sich vor dem Betrieb eines Solargenerators erkundigen, ob das tatsächlich zutrifft. Wenn nicht, muss ein neuer Stromzähler installiert werden. Man benötigt dafür einen Zweirichtungszähler.
Die Kosten für den Austausch trägt in der Regel der Messstellenbetreiber. Die Miete für den Zähler liegt bei rund 40 € im Jahr. Im Vergleich dazu verlangen die Anbieter meist 10 € bis 15 € für einen analogen Zähler.
● Anmeldung
Die Verwendung des Mini-Kraftwerks muss zweimal angemeldet werden. Das geschieht einmal über das Marktstammdatenregister und einmal über den Verteil-Netzbetreiber. Die Anmeldung ist jeweils kostenfrei und lohnt sich. Nur, wenn das Gerät angemeldet ist, vermeidet man potenzielle Bußgelder. Dann kann man sorgenfrei durch das eigene Balkonkraftwerk Energie sparen.
Damit es noch als Balkonkraftwerk gilt, darf die Anlage nicht mehr als 600-Watt Leistung bringen. Ferner zählt ein solches System als Solaranlage, die aufwendiger registriert werden muss und Genehmigungen benötigt.
Fazit
Als Mieter hat man wenig Einfluss darauf, ob das Haus eine Solaranlage auf dem Dach erhält. Liegt diese vor, kann man sich mit dem günstigen, nachhaltigen Mieterstrom versorgen lassen. Wenn nicht, muss man andere Wege suchen, Solarenergie zu erhalten. Dafür bieten sich Solargeneratoren an. Als Balkonkraftwerk kann man diese mit mobilen Paneelen auf dem Balkon aufstellen, ohne, dass dafür eine feste Installation notwendig ist.
Einzig eine einmalige Zahlung für den Austausch einer Steckdose kann dafür notwendig werden. Zudem gibt es geringfügig höhere Mietkosten, falls ein alter Stromzähler mit einem Zweirichtungszähler ersetzt werden muss. Zuletzt müssen Mieter sichergehen, das Balkonkraftwerk anzumelden. Damit es rechtskonform ist, darf es höchstens 600-Watt in das Stromnetz einspeisen.
Neben dem Gebrauch zu Hause zum Stromkosten-Sparen eignen sich mobile Solargeneratoren mit Speicher, wenn man die Stromversorgung unterwegs sicherstellen möchte, beispielsweise beim Camping.
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