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Aktuelle Seite: Startseite / Region / Mosel / Sozialpädagogin wegen Zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen verurteilt

Sozialpädagogin wegen Zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen verurteilt

3. Dezember 2020 von redaktion Kommentar verfassen

Heute verurteilte Richter Zimmermann am Amtsgericht Cochem die Sozialpädagogin und Atomwaffengegnerin Ria Makein (68 J.) aus Bedburg-Hau zu einer Strafe von dreißig Tagessätzen, ersatzweise Haft, wegen „Hausfriedensbruchs“. Sie hatte am 30.4.2019 gemeinsam mit sechzehn anderen Friedensaktivist*innen ohne Erlaubnis der Bundeswehr den Atombombenstandort Büchel betreten. Damit unterbrach die Gruppe  „Büchel17″ kurzzeitig den Atomkriegsübungsbetrieb.

Sozialpädagogin wegen Zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen verurteilt
Amtsgericht Cochem am 2.12.2020. Foto: Stefanie Intveen. https://flic.kr/p/2kcF5Bb

„Ich bin den Jugendlichen der Fridays for Future dankbar„

„Wir bekommen nur dann die Gelegenheit, vor Gericht dagegen zu klagen, wenn wir selbst als Angeklagte vor Gericht stehen“, begründete Ria Makein ihren Einsatz. Es sei die Justiz, die dafür sorgen müsse, dass ihr Leben nicht durch die Massenvernichtungswaffen bedroht werde, so Makein. „Wenn diese Dinger losgeschickt werden, ist es zu spät, dann gibt es keinen Rechtsstaat mehr.“

Außerdem wies die Angeklagte auf die Schäden hin, die schon jetzt durch den Energie- und Ressourcenverbrauch und die Umweltzerstörung durch das Einüben von Bombenflügen angerichtet werden.  „Ich bin den Jugendlichen der Fridays for Future ausgesprochen dankbar dafür, dass sie den Ressourcenverbrauch in unseren reichen Ländern skandalisieren.“

Staatsanwalt Sterczyk erkannte die ehrenwerten Motive der Beklagten an. Er wies aber darauf hin, dass das Strafverfahren nicht dafür gedacht sei, die gesellschaftspolitische Dimension zu verhandeln.

Richter Zimmermann folgte dem Plädoyer des Staatsanwalts, da die in Büchel gelagerten US-Atomwaffen „keine gegenwärtige Gefahr“ darstellten und daher kein „rechtfertigender Notstand“ vorliege. Ria Makein zeigte sich enttäuscht darüber, dass ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens und Eröffnung einer Anklage gegen den Hausherrn des Atomwaffenstandorts Büchel wegen Vorbereitung von Massenmord und Krieg nicht stattgegeben wurde.

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Pressemitteilung der Gruppe „Büchel17″

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3. Dezember 2020 Kategorie: Aktuelle Meldungen, Mosel, Region Stichworte: Büchel17, Ungehorsams gegen Atomwaffen

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