Ab Mittwoch, 13. Mai, werden die städtischen Außensportanlagen und Bolzplätze, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen, wieder für den Freizeit- und Breitensport freigegeben.
Besondere Hygieneanforderungen sind zu beachten
Bei der Nutzung der Sportanlagen ist zwingend zu beachten, dass während der gesamten Übungs-/Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Sportler, Betreuer und Übungsleiter) zu gewährleisten ist. Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Ebenso dürfen die Trainingseinheiten nur ohne Zuschauer stattfinden. Darüber hinaus müssen die besonderen Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Sport- und Trainingsgeräten. Die Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen.
Die Bürgermeisterin und Sportdezernentin Elvira Garbes freut sich auf diesen weiteren wichtigen Schritt zu mehr sportlicher Aktivität und appelliert an alle Sporttreibenden und Vereine: „Gehen Sie weiterhin verantwortungsvoll und sorgsam mit der Situation um und beachten Sie zwingend die Regelungen der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die Empfehlungen und Richtlinien der Fachverbände für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes einzelner Sportarten.“
Die Umsetzung des Sportbetriebes (beispielsweise in der Sportart Fußball, American Football, Bogenschießen usw.) liegt in der Zuständigkeit der jeweils nutzenden Vereine. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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