OB Wolfram Leibe und Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begrüßen einhellig den heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) zur Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht in Trier.
Maskenpflicht in Trier ist rechtlich nicht zu beanstanden
„Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der weitaus überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger der Maskenpflicht gerne nachgekommen ist und sie als persönlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Pandemie betrachtet hat. Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung zur Allgemeinverfügung und unsere Argumentation nun voll bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen.“ Eine Bürgerin hatte gegen die Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes Widerspruch eingelegt und zunächst vom Verwaltungsgericht Trier Recht bekommen. In der zweiten Instanz bestätigte nun aber das OVG die Stadtverwaltung in ihrer Argumentation zur Begründung der Maskenpflicht auf ganzer Linie. Die Maskenpflicht sei rechtlich nicht zu beanstanden, schreiben die Richter des OVG. Sie sei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch nicht unverhältnismäßig.
Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt läuft am 30. November aus. Es gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht, die nach den Beschlüssen von Bundesregierung und Ländern in der ab Dienstag, 1. Dezember, geltenden 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz geregelt ist. Dort heißt es, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung auch an allen Orten mit Publikumsverkehr zu tragen is. „So auch an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen“. In §5 heißt es darüber hinaus, bezogen auf öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen, dass die Maskenpflicht auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen gilt – also auch vor geöffneten Geschäften.
Die Stadt prüft nun, wie andere Kommunen in Rheinland-Pfalz auch, ob die Regelungen der Bekämpfungsverordnung zur Maskenpflicht bereits ausreichend sind oder noch durch eine weitere Allgemeinverfügung konkretisiert werden müssen.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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