Die Stadt Trier hält an der Maskenpflicht in der Innenstadt trotz eines gegenteiligen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vorerst fest und wird gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. Eine Triererin hatte Widerspruch gegen Ziffer 2 der derzeit gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Trier eingelegt, die das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone und einigen angrenzenden Straßen und Plätzen vorschreibt.
Verwaltungsgericht Trier hat eine andere Auffassung
Das Gericht vertritt zur Einschätzung der Corona-Lage eine komplett andere Auffassung als die Stadt Trier und hält die vorliegenden 7-Tage-Inzidenzen beispielsweise nicht für hinreichend, um damit die Maskenpflicht zu begründen. Das widerspricht aus Sicht der Stadtverwaltung der weit überwiegenden Einschätzung der Experten beispielsweise aus dem Robert-Koch-Institut und der Gesundheitsämter sowie dem aktuellen Handeln von Bundes- und Landesregierung.
Die Stadt Trier hat von vielen Bürgerinnen und Bürgern die Rückmeldung, dass die Maskenpflicht als notwendiges Übel zum Schutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch zum Selbstschutz in der Fußgängerzone gerne in Kauf genommen wird. Die zuletzt sinkende 7-Tage-Inzidenz in Trier ist aus Sicht der Stadt ein Zeichen dafür, dass auch diese Maßnahme zu greifen scheint.
Die Rechtssprechung der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte ist uneinheitlich. So gibt es bereits Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, nach denen die Maskenpflicht in anderen Städten (z.B. Ludwigshafen) rechtmäßig ist. Daher strebt die Stadt nun eine Klärung vor dem OVG in Koblenz an.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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