Die Stadt Trier hat in den vergangenen Tagen schon weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.
Auch die Landesregierung hat am Freitag nun per landesweit gültiger Rechtsverordnung nachgelegt und unter anderem ein öffentliches Versammlungsverbot für Personengruppen mit mehr als fünf Personen verboten. Ordnungsdezernent Thomas Schmitt kündigt an, dass die Stadt die Nicht-Einhaltung der Verbote durch den Kommunalen Vollzugsdienst streng kontrollieren wird. Auch die Staatsanwaltschaft Trier habe mitgeteilt, dass Verstöße gegen Pandemie-Maßnahmen strafbar sein könnten. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, das Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Hier der Überblick über die in der Stadt Trier nun geltenden Regelungen
Geschlossen sind bereits:
- Kneipen, Clubs, Diskotheken
- Museen
- Bordelle
- Fitnessstudios
- Kinos
- Spielplätze
- Sporthallen und Außensportanlagen
- Kultureinrichtungen wie Theater, Arena und Europahalle
- Freizeit- und Tierparks
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
Ab Samstag, 21. März, sind durch die heute ergangene Allgemeinverfügung der Stadt Trier sowie die Rechtsverordnung des Landes außerdem geschlossen:
- Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés (Innen- und Außengastronomie).
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. - Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (Innen- und Außengastronomie)
- Frisöre
- Wellnessanlagen, Thermen, Solarien
- Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumen des TÜV)
- Tattoo-/Piercingstudios, Nagelstudios und Kosmetikstudios
- Floristen
- Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment
- Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen
Ab Mitternacht gilt landesweit und damit auch in Trier ein öffentliches Versammlungsverbot. Personengruppen mit mehr als fünf Personen sind untersagt.
Allgemeinverfügung der Stadt Trier vom 20.03.2020
Stadt Trier verfügt Schließung weiterer Betriebe: Eisdielen, Frisöre, Wellnessbereich
Die Stadt Trier hat heute über die bereits bestehenden Verbote hinaus eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der weitere Betriebe für den Publikumsverkehr geschlossen werden.
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz hatten sich am Donnerstag in einer Telefonkonferenz darauf verständigt, diese Einschränkungen möglichst im Gleichklang in den Kommunen umzusetzen.
Außengastronomie wird untersagt
Im Einzelnen dürfen ab Samstag zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten nicht mehr öffnen: Eisdielen, Frisöre, Tattoo-/ Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Wellnessanlagen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Cafés (ohne bereits vorhandenen Restaurantbetrieb), Internetcafés, Fahrschulen. Auch die noch bestehende Außengastronomie wird untersagt. Die dazu bestehenden Sondernutzungserlaubnisse werden von städtischer Seite widerrufen.
Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begründet die Verfügung wie die schon die zuvor erlassenen mit den steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung. Schmitt: „Wir müssen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Es ist aus unserer Sicht logisch, auch die weiteren Betriebsarten für den Publikumsverkehr zu schließen, da es dort zu teils sehr engen Kundenkontakten kommt. Es geht um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Kunden.“
Die Allgemeinverfügung wird heute veröffentlicht und ist damit ab Samstag, 21. März, 0 Uhr in Kraft. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 19. April 2020 befristet.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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