Die KG Trier-Süd gab am Dienstag bekannt, die Festhalle am Bach aufzugeben. Seit 2019 unterliegt die Halle einem Nutzungsverbot, da sie nicht auf dem neusten Stand des Brand- und Emissionsschutzes ist.

Der Verein erarbeitete zusammen mit Architekten der Fa. WW+ und dem Baudezernenten Andreas Ludwig ein neues Hallenkonzept. Dieses wurde im September 2020 der Stadt zur Prüfung vorgelegt. Nach dieser teilte man der KG Trier-Süd mit, dass das Gebiet Tempelbezirk zum „Randgebiet“ deklariert worden ist. Das heißt, dass nach der geltenden Gesetzgebung Sanierungen von Altbeständen rechtlich nicht möglich sind. Der Baudezernent der Stadt Trier hat nun Stellung dazu bezogen.
„Die KG Trier-Süd ist eine wichtige Säule im Trierer Vereins- und Fastnachtsleben und aus Trier nicht wegzudenken. Ich bedaure die aktuelle Situation des Vereines sehr. Allerdings ist es so, dass sowohl eine dringend erforderliche statische Ertüchtigung der jetzigen Halle, als auch eine Intensivierung der Nutzung der Halle, wie vom Verein angestrebt, zwingend ein Baugenehmigungsverfahren voraussetzt. Da es sich bei dem Gebiet um ein Kleingartengelände und es sich um Bauen im Außenbereich handelt, ist eine Genehmigung nach geltender Rechtslage für die auf dem Tisch liegenden Pläne leider ausgeschlossen. Wir waren mit der bisherigen Führung des Vereins in sehr konstruktiven Gesprächen über alternative Lösungsvorschläge, um ein Heim für die KG Trier-Süd zu finden und bieten auch der neuen Vereinsspitze an, diese Gespräche und Lösungsansätze weiterzuführen. Auch bei einer Zwischenlösung für die kommende Session, in der die KG das Prinzenpaar stellen wird, bieten wir gerne Unterstützung an.“
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