Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen einer mindestens fünfjährigen qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium zum Wiedereinstieg bewerben.
Das Stipendium soll zur Weiterqualifizierung für eine Professur oder zum Abschluss einer Promotion dienen. Anträge können bis zum 15. Juli über die Gleichstellungsbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier gerichtet werden. Dazu sind ein formloser Antrag mit Exposé, ein Lebenslauf, Zeugnisse und zwei Gutachten einzureichen.
Das Frauenbüro der Universität nimmt die Anträge entgegen und berät: Frauenbüro der Universität Trier Drittmittelgebäude; Raum 38, 51, Tel. 0651/201- 3196, -3197 und -3257 E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums.
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