Beko BBL Schiedsgericht gibt Berufung der TBB Trier in Teilen Recht. Der Abzug von vier Punkten war demnach „nicht angemessen“. Zur Begründung heipt es, dass kein vorsätzliches Verhalten der TBB-Verantwortlichen vorgelegen hat.
Trier/Köln. Das Schiedsgericht der Beko BBL hat der Berufung der TBB Trier gegen die Entscheidung des Lizenzligaausschusses, zum Teil stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass der TBB Trier nur zwei statt vier positiver Wertungspunkte wegen Verstoßes gegen § 13 des Lizenzstatus (Verstoß gegen die Meldepflicht) abzuziehen sind. Nicht Gegenstand des Schiedsgerichtsverfahrens war außerdem der Punktabzug von vier positiven Wertungspunkten wegen Stellung eines Insolvenzantrags. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig.
Das Schiedsgericht hat in der Besetzung Wolfgang Schreier (Vorsitzender), Wolfgang Pertek und Manfred Aps getagt. In seiner Begründung machte der Schiedsgerichtsvorsitzende Wolfgang Schreier geltend, dass der vom Lizenzligaausschuss verhängte Punktabzug von vier positiven Wertungspunkten angesichts der getroffenen Feststellung „nicht angemessen“ sei. Angesichts des festgestellten grob fahrlässigen Verhaltens von TBB Trier konnte der Strafrahmen des § 13 des Lizenzstatuts in Verbindung mit Ziffer 1.13 des Strafenkatalogs nicht ausgeschöpft werden. Für ein vorsätzliches Verhalten der Verantwortlichen der TBB Trier gab es in dem entschiedenen Verfahren keine Anhaltspunkte.
Prof. Dr. Dr. Schmidt, vorläufiger Insolvenzverwalter der TBB AG, freut sich über den Schiedsspruch: „Auch wenn wir nicht vollständig durchgedrungen sind. Letztlich müssen wir feststellen, dass der Weg für die TBB Trier aller Voraussicht nach in die ProA führt.“ Schmidt mag zwar sportliche Wunder nicht ausschließen, doch angesichts der Situation laufen bereits produktive Gespräche, um die personellen Weichen für die Zukunft zu stellen. Eine Zukunft in der zweiten Liga des Basketballs.
Mit Material der TBB Trier
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