Trier. Eine Überprüfung der Verkehrssituation im Stadtteil Ruwer führt jetzt zu einer neuen Beschilderung in einigen Straßenabschnitten. Wie die Straßenverkehrsbehörde im Amt StadtRaum mitteilt, gilt im Ortskern entlang der Rheinstraße auf einer Strecke von 250 Metern (Hausnummer 1a bis Einmündung Hermeskeiler Straße) aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens, des starken Lieferverkehrs und der insgesamt unübersichtlichen Situation weiterhin ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer.
Geschwindigkeitsbeschränkung rechtlich nicht möglich
„Angeordnet wird dies aber nicht mehr wie bisher als Tempo-30-Zone, die nur in reinen Wohngebieten und nicht auf Hauptverkehrsstraßen möglich ist, sondern als streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung zum Schutz der Fußgänger im Bereich der Geschäfte, der Apotheke und des Ärztehauses“, erläutert Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde.
Von der Aufhebung der Tempo 30-Zone ist auch der weitere Verlauf der Rheinstraße bis zur Hausnummer 51 betroffen: Da es sich um eine Landesstraße handelt, muss in diesem Abschnitt das bisher geltende Tempolimit von 30 km/h aufgehoben werden. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist hier rechtlich nicht möglich.
Anders ist die Situation Im Paulinsgarten: „Diese Straße ist sehr eng und unübersichtlich. Es gibt zu dem keine Gehwege. Begegnungsverkehr ist nur erschwert möglich. Hinzu kommen Straßenschäden. Aufgrund dieser besonderen Gefahrenlage wird auch dort nun eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beschildert“, so Merten.
Der Ortsbeirat Ruwer wurde bereits vorab über die Änderungen informiert.
PM – Rathaus der Stadt Trier
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