Öffentlichkeitsfahndung: Nach der Veröffentlichung von Bildern einer Überwachungskamera im Fall des brutalen Angriffs auf eine Prostituierte im Trierer Eros- Center am 9. Februar gingen mehrere Hinweise bei der Kriminalpolizei ein. Die Polizei geht nun mit weiteren Bildern an die Öffentlichkeit und bittet um Mithilfe bei der Aufklärung der Straftat.
Ein bisher Unbekannter hatte das Eros-Center in der Luxemburger Straße in Trier am Sonntagmorgen, 9. Februar, gegen 6 Uhr aufgesucht und eine 34-jährige Prostituierte nach einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne Vorwarnung brutal zusammengeschlagen. Die 34-Jährige erlitt dadurch massive Kopfverletzungen und ist bis heute in stationärer Behandlung.
Nachdem die Polizei öffentlich mit Bildern der Überwachungskamera des Eros-Center nach dem Unbekannten fahndete, gingen mehrere Hinweise aus der Bevölkerung ein. Demzufolge dürfte der junge Mann vor der Tat an der Veranstaltung ,,Freudentanz“ im Mergener Hof in Trier teilgenommen haben. Auf den Überwachungskameras des Mergener Hofes ist eine Person zu erkennen, die dem unbekannten Täter sowohl im Aussehen, der Statur und der Kleidung sehr stark ähnelt. Gegen 05.50 Uhr hat dieser Mann die Veranstaltung ,,Freudentanz“ verlassen und sich von mehreren Personen verabschiedet. Anschließend dürfte er Ermittlungen zufolge mit einem Taxi zum Tatort in die Luxemburger Straße gefahren sein.
Die Polizei bittet Zeugen, die an der Veranstaltung ,,Freudentanz“ im Mergener Hof teilgenommen haben und sachdienliche Hinweise geben können oder die Personengruppe, die sich von dem Mann auf den Bildern verabschiedet hat, sich mit der Kripo in Trier, Telefon: 0651/9779-2290, in Verbindung zu setzen. Für Personen, die sich vertraulich an die Ermittler wenden wollen, ist ein sogenanntes Vertrauenstelefon eingerichtet worden. Unter der Telefonnummer 0152/28854968 werden Hinweise rund um die Uhr vertraulich entgegengenommen.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
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