Äste, Sträucher und Bäume stellen für Fußgänger kein unerhebliches Risiko dar. Besonders Menschen mit Sehbehinderung sind nicht selten wegen rumliegenden Ästen gefährdet. Zur Sicherheit der Fußgänger gibt die Stadt Trier folgende Meldung an Grundstücksbesitzer raus.
Trier. Wenn Grundstücksbesitzer den rechtzeitigen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Baumästen versäumen, werden Passanten auf Wegen und Straßen behindert. Das gilt vor allem für Menschen mit Sehbehinderung. Verkehrszeichen und Straßenlampen sind ebenfalls oft zugewuchert. Dadurch werden die Verkehrssicherheit und die Ausleuchtung der Wege beeinträchtigt. Grundsätzlich haften Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch von ihrem Garten aus wuchernde Pflanzen entstehen. „Um dies zu verhindern, sollen Grundstückseigentümer Hecken, Bäume und Sträucher so weit zurückschneiden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch das Herunterfallen verletzt werden kann“, betont das für die Verkehrssicherung auf öffentlichen Wegen und Straßen zuständige städtische Tiefbauamt.
Zwischen 1. März und 30. September ist es zwar verboten, Hecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Allerdings sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördliche angeordnete oder zugelassene Schritte zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen möglich. Größere Schnitte sind vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Winterhalbjahr (1. Oktober bis Ende Februar) erlaubt. Das Tiefbauamt gibt privaten Grundstücksbesitzern grundsätzlich folgende Tipps:
- Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurückschneiden, dass alle Personen den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Privates Grün darf nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragen.
- Wenn das Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, muss das Lichtraumprofil beachtet werden. Die Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Geh- und Radwege ragen. Bei Straßen sind es 4,50 Meter.
- Hecken, Sträucher und Bäume an Einmündungen und Kreuzungen so weit zurückschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass an Kreuzungen in alle Richtungen freie Sicht besteht.
- Hecken, Sträucher und Bäume rund um Straßenlampen und Verkehrsschilder so zurückschneiden, dass die Straße ausreichend ausgeleuchtet ist und die Verkehrszeichen frühzeitig zu sehen sind.
Wenn diese Regeln beachtet werden, ist ein Einschreiten städtischer Mitarbeiter zur Einhaltung der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Pflege des Stadtbilds geleistet.
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