Im Rahmen einer Sonderkontrolle führte die Polizeiinspektion Trier am vergangenen Montag (19.05.2014) mehrere Verkehrskontrollen durch.
Die Besonderheit dabei: Die Kontrollgruppen bestanden aus uniformierten Fahrradstreifen, welche neben der Überwachung des motorisierten Fahrzeugverkehrs, auch fehlerhaftes Verhalten von Fahrradfahrern und Fußgängern beanstandeten.
Das Resultat: Insgesamt wurden 41 gebührenpflichtige Verstöße festgestellt und mit einem Verwarnung-, bzw. Bußgeld belegt. Schwerpunkte der Kontrollgruppe „Fahrradstreife“ waren Verstöße von Fahrradfahrern (verbotswidriges Befahren der Fußgängerzone, bzw. Befahren von Gehwegen), sowie Verstöße zum Nachteil von Fahrradfahrern durch andere Verkehrsteilnehmer.
Die Polizeiinspektion Trier wird auch in den kommenden Monaten Fahrradstreifen zur Überwachung der innerstädtischen Verkehrsflächen einsetzen.
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