Ein Brandmeldealarm löst unmittelbare Reaktionen aus. Vor allem, wenn es sich um Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende handelt. Denn – wo immer viele Menschen sich aufhalten – ist das Risiko von Panikreaktionen übergroß.
Trier. „Deshalb gibt es für die Einsatzkräfte auch keinen „falschen Alarm““, erfährt 5vier.de von einem mit A.A. (so dessen Wunsch) zu bezeichnenden Mann. „Denn ob es sich tatsächlich um einen akuten oder falschen Alarm handelt, lässt sich erst am Ort des ausgelösten oder betätigten Brandmelder feststellen. Die Einsatzkräfte beweisen da eine sog. „Geduld in der Belastung“. Vor allem wenn wiederholt von einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende – von spielenden Kindern oder gar von provozierenden Jugendlichen oder Erwachsenen – der Alarm ausgelöst wird.“
Der Polizeibericht zum heutigen Einsatz in der Luxemburger Straße 230 um etwa 14.00 Uhr lautet folgendermaßen:
Im Keller der Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in der Luxemburger Straße hat ein brennendes Kleidungsstück den Brandmeldealarm ausgelöst. Aufgrund der Rauchentwicklung wurden alle in dem Gebäude untergebrachten ca. 190 Personen aus dem Gebäude kurzzeitig evakuiert.
Durch die alarmierte Feuerwehr konnte dieses Kleidungsstück schnell gelöscht werden. Durch die Rauchgase wurden zwei Personen leicht verletzt.
Angaben zur Brandursache können noch nicht gemacht werden.
// In einem Nachtrag meldet das Polizeipräsidium Trier, dass es derzeit keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund gibt.
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