Der Rechtswissenschaft der Universität Trier ist Praxisnähe im Studium wichtig. Das hat sich nun bei einem bundesweiten Moot-Court erneut bezahlt gemacht.
Moot-Court vor dem Bundesarbeitsgericht Erfurt
Ganz knapp nur sind die Studierenden Sandra Maas und Eduard Wegner im Halbfinale ausgeschieden. Bei einer simulierten Gerichtsverhandlung, einem sogenannten Moot-Court, vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt musste sich das Team, das von Prof. Dr. Thomas Raab und Sebastian Denke betreut wurde, nur den späteren Siegern des juristischen Wettbewerbs geschlagen geben. Es war ein „enges Rennen“ stellte die aus Bundesrichtern bestehende Jury des Wettbewerbs heraus. Da es kein Aufeinandertreffen der im Halbfinale unterlegenen Teams gab, teilt sich die Universität Trier den dritten Platz.
Unter den 32 teilnehmenden Teams war mit den Studierenden Laura Christen, Verena Moll und Jana Hagenmüller noch ein zweites Team aus Trier vertreten. Das Team, das von Prof. Dr. Dr. Monika Schlachter und mehreren wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union betreut wurde, schied ganz knapp in der Vorrunde als zweitbestes von acht Teams aus. Der Modus des Moot-Courts ist sehr rigide: Nur die besten Teams der Vorrunde ziehen in die Halbfinale ein. Dass die beiden Teams harte Gegner von renommierten juristischen Fakultäten geschlagen haben, zeigt, auf welchem hohen fachlichen Niveau die Studierenden sind.
Rhetorik und Argumentation ausschlaggebend
Die Studierenden mussten im Wettbewerb bei simulierten Gerichtsverhandlungen zu einem fiktiven Sachverhalt die Rolle der Vertreter der jeweiligen Prozessparteien übernehmen sowie ihren Rechtsstandpunkt argumentativ vertreten und gegen kritische Nachfragen der Richter verteidigen. Dabei kommt es vor allem auf die Rhetorik und Argumentation an. Darauf wird auch in der Ausbildung der angehenden Juristen an der Universität Trier besonderen Wert gelegt. Konkret haben sich die Studierenden bei dem arbeitsrechtlichen Moot-Court mit dem Fall einer Verdachtskündigung, bei der sich im Nachhinein entlastende Tatsachen gezeigt haben, und einem etwaigen Wiedereinstellungsanspruch beschäftigt.
Es war bei Weitem nicht das erste Mal, dass Teams der Universität Trier bei einem Moot-Court erfolgreich waren. Vielmehr belegte ein Trierer Team beim bundesweiten „Hansemoot“ erst im November 2019 den dritten Gesamtplatz und wurde darüber hinaus für den besten Schriftsatz ausgezeichnet. Mehrfach hatten Studierende der Universität Trier auch beim renommierten Philip C. Jessup International Law Moot Court sowie beim internationalen Roman Law Moot Court (zum Römischen Recht) gesiegt oder hervorragende Platzierungen erreicht.
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