Ein Einbrecher brach in einen Kellerraum ein und überführte sich damit selbst. Der Täter hinterließ nämlich einen recht eindeutigen Hinweis für die Polizei. Folgende Meldung der Polizeiinspektion Schweich erreichte unsere Redaktion.
Trier/Schweich. Ein 37 Jahre alter Mann verschaffte sich widerrechtlich Zutritt zum Kellerraum einer flüchtigen Bekannten. Dort räumte er mal richtig auf, was der Geschädigten überhaupt nicht gefallen hatte. Ob der Täter bei der Aufräumaktion auch was beschädigt hatte, steht derzeit noch nicht fest. Dazu mußt erst einmal wieder Ordnung im Keller geschaffen werden.
Kommissar Zufall kam der Polizei bei der Aufklärung des Falls zur Hilfe. Der Täter verlor im Kellerraum eine Vorladung des Gerichts. Mit der am Tatort verlorenen Vorladung hat nun auch zur Aufklärung seiner eigenen Straftat beigetragen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung.
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