Die Aufklärungsquote bei so genannten Kapitaldelikten ist in aller Regel hoch. 2013 gab es im Polizeipräsidium Trier zehn solcher Fälle und nur einer ist bis heute ungeklärt. Die Ermittler geben nicht auf und wenden sich erneut an die Öffentlichkeit. Aufgrund der Belohnung in Höhe von 5.000 Euro und des Umstandes, dass Hinweise auch vertraulich entgegengenommen werden, hoffen die Fahnder, bei diesem versuchten Tötungsdelikt weiter zu kommen.
Nur dem Zufall war es zu verdanken, dass die am 11. Juni 2013 von einer Autobahnbrücke auf die A 1 geworfene Betonplatte nicht tatsächlich Menschenleben gekostet hatte. Ein 37-jähriger Andernacher und sein 64-jähriger Beifahrer blieben glücklicherweise unverletzt, als die mehrere Kilogramm schwere Betonplatte das Fahrzeugdach ihres Opel-Transporters traf.
Der oder die Täter, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft Trier, hätten dabei den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. Die Ermittler glauben, dass der oder die Täter aus der Umgebung kommen. Sie stellten bei ihrer Spurensuche nämlich sehr genau fest, von wo das schwere Betonteil stammte und gehen deshalb davon aus, dass der bzw. die Täter über Ortskenntnisse verfügten. Der oder die Täter brachten die Betonplatte von der Gemarkung Naurath zur Brücke der Kreisstraße 87, die über die Autobahn führt und warfen es gegen 23 Uhr in der Dunkelheit in die Tiefe.
[statistik]Die Polizei wendet sich noch einmal mit einem Zeugenaufruf an die Bevölkerung:
· Wer hat an jenem Dienstag, 11. Juni 2013, gegen 23 Uhr in der Nähe des Tatortes verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen?
· Wer hat möglicherweise Gesprächshinweise mitbekommen, wer für die Tat verantwortlich sein könnte?
· Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise werden von der Polizei auch vertraulich entgegengenommen. Die Nummer des Vertrauenstelefons lautet 0152/28854968.
Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.[/statistik]
Schreibe einen Kommentar