Trotz der derzeitigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bietet die Stadtverwaltung Trier den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin alle Dienstleistungen an.

Bürgerinnen und Bürger müssen sich anmelden
OB Wolfram Leibe sagt: „Die Verwaltung ist nicht geschlossen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiter für Sie da.“ Auch persönliche Termine in den unterschiedlichen Ämtern sind unter Einhaltung der Corona-Schutzregeln möglich. Voraussetzung ist aber in allen Ämtern: Bürgerinnen und Bürger müssen sich vorher anmelden. Da es in den Ämtern dazu unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten gibt, hat die Stadtverwaltung zusätzlich zu den bisherigen Ämter-Seiten im Internet eine neue Übersichtsseite freigeschaltet, die für die Ämter mit dem größten Publikumsverkehr die zur Terminvereinbarung nötigen Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten sowie die Öffnungszeiten auflistet. Die Informationen finden sich gesammelt unter https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/oeffnungszeiten/.
Darüberhinaus weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass bereits zahlreiche Dienstleistungen online – ganz ohne Besuch in der Verwaltung – erledigt werden können. Dazu gehören auch oft gefragte Leistungen wie beispielsweise: einen Bewohnerparkausweis beantragen, Führungszeugnisse beantragen, Meldebescheinigungen beantragen, Urkunden des Standesamtes anfordern (Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Eheurkunde, Sterbensurkunde), Hundesteuer anmelden oder ändern. Auch im Bereich der Kfz-Zulassung gibt es schon eine Reihe von Dienstleistungen, die online erledigt werden können. Zum Beispiel: die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung von Fahrzeugen.
Eine Übersicht über die Online-Dienstleistungen bietet die folgende Internetseite:
https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/onlinedienste/.
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Pressemitteilung Stadt Trier
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