Man kann sagen, dass es nahezu in jedem Handwerksbetrieb Gefahrstoffe gibt, die dann auch dort zum Einsatz kommen. In der Regel werden diese in unterschiedlichen Behältnissen, wie zum Beispiel Dosen, Flaschen, Fässer oder auch Kanister aufbewahrt. So verschieden die Behälter sein können, so verschieden sind dann auch die Einsatzgebiete. Gefahrstoffe können in einer Lackiererei, aber auch in einer Backstube eingesetzt werden.
Im beruflichen Alltag gehört das Handhaben mit Gefahrstoffen täglich dazu. Man muss aber dazu sagen, dass leider sehr oft das nötige Wissen über die richtigen Schutzmaßnahmen und die möglichen Gefahren fehlt. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass Gefahrstoffe nicht sachgemäß behandelt werden. Die Folgen davon können sehr ernstzunehmend sein und von Explosionen, Verunreinigung von Gewässer sowie Boden bis hin zu Bränden und auch Personenschäden reichen.
Was zählt zu den Gefahrstoffen?
Zu den Gefahrstoffen zählen Lösungsmittel oder Lacke (kommen hauptsächlich in Lackiererei zum Einsatz). Es kann beim Bäcker aber auch die Natronlauge sein, mit der Brezeln das typische Aussehen und den Geschmack bekommen. Man findet darüber genügend gesetzliche Bestimmungen und Verpflichtungen. Nur fällt die Umsetzung in der Praxis erfahrungsgemäß eher unzureichend aus. Mögliche Folgen wurden hier schon erwähnt und es gibt dazu noch Langzeitfolgen durch unsachgemäße Handhabung, die nicht vorhersehbar sind und eine große Problematik darstellen können. So kann ein Grund für eine Erkrankung jahrelang unentdeckt bleiben. Ein bekanntes Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit Asbest. Sehr oft kommt es leider auch zu Hautschäden, die durch nicht ausreichenden Schutz beim Umgang mit Chemikalien, Kühlschmierstoffen oder auch Epoxidharzen entstehen können. Es gibt Erkrankte, die nicht mehr in der Lage sind, in ihren Beruf zurückzukehren.
Die Vorgehensweise beim Umgang mit Gefahrstoffen
Das Gefahrstoffmanagement ist ein besonders wichtiges Thema, wenn es um den Gesundheits- und Arbeitsschutz geht. Das ganzheitliche Gefahrstoffmanagement ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Leider ist es für einige eine recht komplizierte Angelegenheit. Mit einer Gefahrstoffmanagement Software kann diese Arbeit deutlich erleichtert werden.
Bevor aber in einem Betrieb überhaupt ein Gefahrstoff zum Einsatz kommen darf, muss eine Prüfung vorgenommen werden, ob dieser Gefahrstoff nicht auch durch einen anderen Stoff ersetzt werden kann, der nicht so gefährlich ist. Ist das nicht möglich, müssen organisatorische wie auch technische Maßnahmen ergriffen werden.
Zu den technischen Maßnahmen gehören zum Beispiel Lüftungs- und Absaugeinrichtungen sowie geschlossene Anlagen. Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen zum Beispiel kleine Einheiten am Arbeitsplatz und die gesicherte Lagerhaltung. Wenn der Gesundheitsschutz dann immer noch nicht ausreichend gewährleistet ist, muss dafür gesorgt werden, dass eine individuelle Schutzausrüstung bei der Tätigkeit getragen wird. Alle Behälter, die einen Gefahrstoff beinhalten, müssen gemäß Gefahrstoffverordnung eine genaue Bezeichnung für den Gefahrstoff haben und das dafür geltende Gefahrensymbol tragen. Darüber hinaus sind die S-Sätze, also Sicherheits-Ratschläge, und die R-Sätze, die Hinweise auf spezielle Gefahren, Pflicht. Fehlen darf auch nicht die Kennzeichnung mit der Adresse des Herstellers. Es gibt bestimmte Gefahrstoffe, für die muss man eine Betriebsanweisung ausstellen. Diese schriftliche Betriebsanweisung muss als verbindliche Anordnung des Betriebes gesehen werden. In der Anordnung müssen entsprechende Verhaltensregeln sowie Schutzmaßnahmen stehen, die den richtigen Umgang mit den Gefahrstoffen erklären und voraussetzen. Es müssen dazu alle Mitarbeiter – die mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommen und arbeiten – eine mündliche Unterweisung erhalten.
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