Trier. Eine Studie der Universität Trier fordert, dass Patientinnen und Patienten verpflichtend auch über die digitale Verwundbarkeit von Herzimplantaten informiert werden.

Bevor ein Herzimplantat (z. B. Herzschrittmacher, implantierbarer Kardioverter-Defibrillator) eingesetzt
wird, erhalten die Patientinnen und Patienten eine umfassende Aufklärung über die medizinischen
Risiken. Cyber-Risiken bei Herzimplantaten werden dabei nicht standardisiert besprochen. Vielmehr
liegt es im Ermessen des Arztes bzw. der Ärztin, den Patientinnen und Patienten die digitale
Verwundbarkeit der Implantate zu erklären. Eine aktuelle Studie der Universität Trier betont nun, wie
wichtig eine solche Aufklärung wäre. Die Übersichtsarbeit ist kürzlich in der renommierten Zeitschrift
PLOS Digital Health erschienen.
Cyberangriffe auf Herzimplantate: Lebensgefährliche Risiken und rechtliche Konsequenzen
„Moderne Herzimplantate, die kabellose Informationen übertragen, verbessern zwar die Lebensqualität
und Autonomie der Patienten, aber können auch neue Gefahren durch Cyberangriffe mit sich bringen“,
erklärt Leanne Torgersen, Hauptautorin der Studie. Denn ein digitales Netzwerk kann gehackt werden,
insbesondere wenn Schutzmaßnahmen lückenhaft sind, was sowohl den Verlust sensibler Daten als
auch die Kontrolle über das Implantat zur Folge haben könnte. Im schlimmsten Fall könnte ein solcher
Angriff zum Tod des Patienten bzw. der Patientin führen. Für den Arzt bzw. die Ärztin wären rechtliche
Konsequenzen möglich.
Leanne Torgersen und die Mitautoren Stefan M. Schulz (Professor für Verhaltensmedizin / Universität
Trier), Stefan Sütterlin (Professor für Cyberpsychologie / Hochschule Albstadt-Sigmaringen) und
Ricardo Lugo (Tallinn University of Technology) fordern daher eine kontinuierliche Überprüfung und
Aktualisierung der Einwilligungsprozesse, um sicherzustellen, dass Patienten stets über die neuesten
Cyber-Risiken informiert sind.
Professor Schulz betont: „Es ist entscheidend, dass Patienten über alle möglichen Risiken informiert
werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.“ Dies fördert nicht nur die Autonomie der
Patienten, sondern auch eine partnerschaftliche therapeutische Beziehung. Denn es gibt derzeit keine
einheitlichen Richtlinien zur Berücksichtigung von Cyber-Sicherheitsrisiken im Rahmen der Aufklärung.
In einer Nachfolgestudie untersucht das Team um Stefan M. Schulz nun, was in unterschiedlichen
Ländern die übliche Praxis im Umgang mit einer Aufklärung über Cyber-Risiken bei Herzimplantaten
ist, und wie diese von den betroffenen Patientinnen und Patienten erlebt wird.
Die Studie
Leanne N. S. Torgersen, Stefan M. Schulz, Ricardo G. Lugo, Stefan Sütterlin: Patient informed consent,
ethical and legal considerations in the context of digital vulnerability with smart, cardiac implantable
electronic devices. In: PLOS Digit Health 3 (2024), https://doi.org/10.1371/journal.pdig.0000507.
Pressemeldung der Universität Trier
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