Trier. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten 2024 betroffen waren.

Unbürokratische und schnelle Hilfe für Hochwasser-Geschädigte
Wer durch das Elementarereignis einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, erhält demnach unbürokratisch und schnell Hilfe. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist weiterhin eine Schadenshöhe, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen einen Betrag von 5.000,- Euro übersteigt. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500,- Euro je Haushalt und 500,- Euro für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.000,- Euro Soforthilfe gewährt.
Diese Soforthilfe wird für die Haushalte im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Kreisverwaltung ausgezahlt. Anträge können ab sofort bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht werden. Hierfür steht das Antragsformular auf der Internetseite www.bitburg-pruem.de zur Verfügung; ebenso die „Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten des Ministeriums des Innern und für Sport“.
Für Fragen steht das Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter Tel. 06561-15 5555 zur Verfügung. Anfragen können ebenfalls an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden.
Pressemitteilung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
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