Eifelkreis Bitburg-Prüm. Durch die Unwetterkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 ist es auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu großen Schäden am Eigentum von Einwohnerinnen und Einwohnern oder von gemeinnützigen privaten Vereinigungen gekommen. Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zugunsten der privaten Geschädigten der Unwetterkatastrophe Spendenmittel aus dessen Spendenaktion zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm nach Maßgabe der „Richtlinie Spendenverteilung Unwetterkatastrophe 2021“ verteilt.

Den durch das Unwetter Geschädigten soll zusätzlich zu den Wiederaufbauhilfen des Landes durch die Verteilung dieser Spendenmittel finanziell geholfen werden; insbesondere soll in besonderen Härtefällen der Eigenanteil abgemildert werden. Weiterhin sollen private Vereine sowie Initiativen gefördert werden, deren Arbeit unmittelbar der von der Katastrophe betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommt.
Voraussetzung für die Gewährung von Spendenmitteln ist gemäß der Richtlinie, dass den Antragstellern infolge der Hochwasserkatastrophe unverschuldet Schäden am Hausrat oder an Wohngebäuden entstanden sind (z.B. durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation oder Hangrutsch).
Die Anträge sind sowohl von privaten Geschädigten als auch von privaten Vereinen und Projekten bis zum 31.12.2023 bei der Kreisverwaltung zu stellen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die „Richtlinie Spendenverteilung Unwetterkatastrophe 2021“ sowie die Anträge zur Gewährung von Spendenmitteln sind online unter www.bitburg-pruem.de abrufbar.
PM der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 29.09.2023
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Prakikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Motivation ist wichtiger als Erfahrung
Kommentar verfassen