Seit September haben Verbraucher die Möglichkeit, bei den Verbraucherzentralen ihren Ärger über den Umgang von Arztpraxen mit individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – loszuwerden.
Innerhalb einer Woche sind auf www.igel-ärger.de rund 300 Beschwerden von Patienten eingegangen. Die meisten betreffen die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung bei Augenärzten, gefolgt von extra angebotenen Ultraschall-Untersuchungen bei Gynäkologen. Anhand der Beschwerden wollen die Verbraucherschützer prüfen, ob Ärzte die geltende Rechtslage einhalten und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
„Individuelle Gesundheitsleistungen gehören nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse“, erklärt Olesja Jäger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Patienten müssen sie aus eigener Tasche zahlen.“ Häufig preisen Ärzte in ihren Praxen den Erfolg und Nutzen medizinischer Extras an, ohne ausreichend über die Risiken zu informieren. Viele Patienten erhalten bereits vor der Behandlung ein Formular, in dem sie die gewünschte Leistung ankreuzen sollen. Oder sie müssen unterschreiben, wenn sie diese IGeL nicht in Anspruch nehmen wollen. Patienten fühlen sich daher häufig von Ärzten unter Druck gesetzt. Viele Patienten fühlen sich dadurch verunsichert, nehmen die Leistung in Anspruch und bezahlen auch für die Extras, obwohl sie überhaupt nicht wissen, ob diese Leistung sinnvoll ist. Diese Verunsicherung schlägt nach dem Verlassen der Arztpraxis oft in Frust und Ärger um.
Dass es vielen Verbrauchern so geht, zeigt die neue Beschwerde- Pinnwand der Verbraucherzentralen, auf der Betroffene ihren geballten IGeL-Ärger auch anonym schildern können. Die Verbraucherzentralen sammeln gezielt Erfahrungen: Von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung. Allerdings bewerten sie nicht den medizinischen Nutzen, sondern ermitteln mit verbraucherrechtlichem Blick, welche Zusatzleistungen Ärzte offerieren, wie sie über die Kosten der IGeL-Leistungen informieren, ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet und wie auf Beschwerden von Patienten reagiert wird. Ärzte, die negativ auffallen, sollen abgemahnt werden. Auf der Beschwerdeplattform finden sich auch weitere Informationen und Tipps zu IGeL und Wahlleistungen sowie ein Forum zur Klärung persönlicher Nachfragen, um Patienten besser für den Umgang mit kostenpflichtigen Extras in der Arztpraxis zu wappnen.
Konzipiert und betreut wird das Internetforum von den Verbraucherzentralen NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz. Finanziert wird es durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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