Rheinland-pfälzische Initiative zur Stärkung des Opferschutzes bei Sexualdelikten nimmt nächste Hürde – Bundesrat positioniert sich
„Die Überarbeitung des Sexualstrafrechts nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht liegt nunmehr fast zwei Jahre zurück. Sie hat zweifellos eine Verbesserung des Schutzes von Opfern sexueller Übergriffe gebracht. Doch wenn Reformen wie diese in Windeseile vollzogen werden, schleichen sich geflissentlich Fehler ein. Rheinland-Pfalz hat einen Hinweis aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis aufgegriffen, die eine Schutzlücke im Bereich der Beiordnung von Nebenklagevertretern aufgezeigt hat. Diese Lücke muss im Interesse derer, die durch die Neuregelung geschützt werden sollen, schnellstmöglich geschlossen werden“, erklärte Justizminister Herbert Mertin anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates.
Dieser beschäftigte sich heute mit einer entsprechenden Initiative aus Rheinland-Pfalz, die vor zwei Wochen im Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht wurde.
Hintergrund ist die mit der Reform verfolgte Erweiterung des Schutzbereichs der Sexualdelikte. Seither ist bereits jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers unter Strafe gestellt. In der Folge wurde der Mindeststrafrahmen auf sechs Monate und damit das Grunddelikt von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft. Auch die Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) als besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs wurde damit, trotz einer vorgesehenen Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren, zum Vergehen herabgestuft.
Dies hat rechtstechnisch die (vermutlich unbeabsichtigte) Konsequenz, dass nicht mehr in allen Fällen des § 177 StGB ein Anspruch auf Beiordnung eines Nebenklagevertreters und damit einer rechtlichen Beratung und Unterstützung der Opfer nach § 397a StPO besteht. Dies ist bisher nur bei Verbrechen nach § 177 StGB möglich. Nach altem Recht war dies unproblematisch, da bis zur Gesetzesänderung alle Fallvarianten des § 177 StGB als Verbrechen ausgestaltet waren.
Der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass an Stelle von „Verbrechen nach § 177 StGB“ es ausreichen soll, dass „eine Straftat nach § 177 StGB“ vorliegt. Damit bestünde wieder für alle Fallvarianten des § 177 StGB die Möglichkeit die Hilfe eines Nebenklagevertreters in Anspruch zu nehmen.
„Ich freue mich, dass sich der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung klar für eine weitere Stärkung des Opferschutzes positioniert hat und unsere Initiative mehrheitlich unterstützt. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine lückenlose rechtliche Beratung und Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt im Ermittlungs- und Strafverfahren zu gewährleisten“, so der Minister abschließend.
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