(VZ-RLP/06.02.2020) Die Erfassung und Übermittlung des Stromverbrauchs wird digital. Nach jahrelanger Vorbereitung beginnt jetzt der Pflichteinbau der neuen Smart Meter.

Einbau der Smart Meter sind teils verpflichtend
Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch ist die Umrüstung auf die neuen Smart Meter verpflichtend, in absehbarer Zukunft gilt dies auch für Haushalte mit eigener Stromerzeugung bzw. Speicherung. Bei allen anderen Haushalten entscheidet der Messstellenbetreiber über den Einbau. Kunden können sich nicht dagegen wehren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht dies kritisch.
„Es ist zu befürchten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zum Teil auf Zusatzkosten sitzen bleiben“, so Max Müller, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Für die Smart Meter werden Betriebskosten von bis zu 130 Euro jährlich fällig. Diese darf der Messstellenbetreiber den Haushalten in Rechnung stellen.“ Der Messstellenbetreiber ist in der Regel auch der regionale Netzbetreiber, nicht der Energieversorger. Ihm gehört der alte Zähler. Die Kosten für den Betrieb des Zählers waren bisher in der Stromrechnung enthalten. Rechnet der Messstellenbetreiber den neuen Zähler künftig selbst ab, so muss der Betrag für die Nutzung des alten Zählers auf der Stromrechnung entfallen.
„Erste Verbraucher berichten davon, dass die gestiegenen Kosten zusätzlich zu den bereits laufenden Energiekosten in Rechnung gestellt werden“, so Müller. „Wer die zusätzlichen Kosten letztlich zu tragen hat, hängt vom Vertrag mit dem Energieversorger ab. Oft findet sich darin eine Regelung, dass die Kosten des Messstellenbetriebs im Preis enthalten sind.“ Eine zusätzliche Belastung der Kunden hält die Verbraucherzentrale in diesen Fällen für unrechtmäßig.
Hintergrund
Ein Smart Meter ist ein moderner Stromzähler, der mit einer Kommunikationseinheit zur Datenübermittlung, einem Gateway, verbunden ist. Voraussetzung für die Markteinführung, den sogenannten „Rollout“, war, dass mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller ein Sicherheitszertifikat der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnologie für ihr Gateway erhalten. Das ist seit Dezember 2019 der Fall.
Fragen und Beratung
Fragen rund um Smart Meter, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in einer persönlichen Beratung in Trier. Die Beratung findet jeden 2. und 4. Montag im Monat in der Verbraucherzentrale, Fleischstraße 77, 54290 Trier statt und kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0651-48802, per E-Mail an [email protected] oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich.
Weitere Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach Einsendung der Unterlagen
Kosten: 20 Euro
Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Kosten: 5 Euro
Beratung zum Energiesparen in 70 Orten in Rheinland-Pfalz
kostenlos.
Terminvereinbarungen
Termine unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp
Weitere Informationen zur Energieberatung unter www.energieberatung-rlp.de
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt.
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