
Verbraucherzentrale Trier zieht Bilanz
(VZ-RLP /26.07.2019) Identitätsdiebstahl, unseriöse Abzockmaschen, VW-Skandal, Elementarschäden, Ärger mit Energieversorgern und Schulden durch zu hohe Energiekosten – das sind nur einige Themen, die die Arbeit der Verbraucherzentrale Trier 2018 dominierten. Rund 7600 Kontakte konnte die Beratungsstelle im letzten Jahr verbuchen – bei Beratungen, Vorträgen und vielfältigen Aktionen. Mit neuen digitalen Formaten hat die Verbraucherzentrale landesweit einen Strukturwandel eingeläutet. Ratsuchende können Beratungstermine von zuhause aus bequem und rund um die Uhr online vereinbaren und in der persönlichen Beratung von Geflüchteten können die Beraterinnen und Berater seit Herbst mittels Video-Chat Übersetzer hinzuziehen. Die Video-Beratung wird nach und nach auf weitere Bereiche ausgeweitet, aktuell auf die Themen private Altersvorsorge und Geldanlage. Auch das Angebot an Internet-Seminaren wächst stetig. Ab August bietet die Verbraucherzentrale monatlich mindestens ein Online-Seminar an.
VW-Skandal und Datensicherheit
„Inhaltliche Meilensteine beim Verbraucherschutz waren im Jahr 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage und die Umsetzung europaweit einheitlicher Datenschutzstandards“, so Kirsten Thul-Kunsmann, Beraterin in Trier. „Für die Musterfeststellungsklage haben die Verbraucherzentralen lange gekämpft. Mehr als 400.000 VW-Kunden haben sich von November bis jetzt ins Klageregister eingetragen.“ Zahlreiche Betroffene holten sich in dieser Zeit in der Trierer Beratungsstelle Rat und ließen sich das Verfahren erläutern.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite, auf Facebook sowie in Vorträgen und Veranstaltungen ausführlich informiert. „Bei zahlreichen Verbraucherbeschwerden fielen Fälle von Identitätsdiebstählen auf, bei denen Kriminelle mit den erbeuteten Daten auf Kosten der Verbraucher im Internet einkauften“, so Thul-Kunsmann. „Wir haben Betroffenen geraten, zunächst Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Danach konnten wir bei den Anbietern bewirken, dass die unberechtigten Forderungen nicht weiter verfolgt wurden.“
Von Probenhelden und fragwürdigen Zahlungsaufforderungen
Seit Ende 2018 beklagen sich zahlreiche Ratsuchende über Rechnungen für ungewollt zugesandte Kreditkarten, unerklärliche Zahlungsaufforderungen des Dating-Portals seitensprung.tv und unseriöse Inkassoschreiben. Sie gaben an, sich zuvor auf der Seite probenheld.de registriert zu haben, um kostenfreie Produktproben zu erhalten. Sie hatten weder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einem Dating-Portal abgeschlossen, noch eine Kreditkarte bestellt. Die Verbraucherzentrale informierte die Betroffenen über ihre Rechte und stellte ihnen Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren konnten.
Schäden durch Hochwasser und Starkregen
Diverse Starkregenfälle haben 2018 auch in der Region Trier Schäden angerichtet. „Diese Elementarschäden sind in älteren Wohngebäude- und Hausratversicherungen meist nicht versichert“, so Renate Schröder, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Hausbesitzer sollten sich unbedingt gegen Elementarschäden versichern, denn bei Überschwemmungen und sonstigen Starkregenereignissen sind Hilfen vom Staat nur noch in Ausnahmefällen zu erwarten.“ Die Verbraucherzentrale hat einen Leitfaden erstellt, mit dem Hausbesitzer in fünf Schritten prüfen können, ob in ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung Elementarschäden abgesichert sind. Auf Wunsch prüft die Beraterin, ob die wichtige Elementarschadensklausel in vorhandenen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen enthalten ist und unterstützt bei der Suche einer geeigneten Versicherung.
Probleme mit Energieverträgen
Bei der Energierechtsberatung standen vor allem Strom- und Gasverträge im Mittelpunkt der Beratung. „Zahlreiche Anfragen gab es zur Insolvenz der Bayerischen Energieversorgung“, so Silke Müller-Thönißen, Honoraranwältin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale. „Betroffene wollten wissen, ob sie weiter bezahlen müssen, ob sie den Vertrag kündigen können oder wie sie an ihr Guthaben aus der letzten Rechnung kommen.“ Immer wieder drehte sich die Beratung auch um die Frage, ob ein Versorgungsvertrag nach einem Umzug am neuen Wohnort weitergeführt werden muss. Außerdem sorgte eine Vertragsumstellung des lokalen Strom- und Gasversorgers für Verärgerung und Beratungsanfragen. Zahlreiche Unklarheiten gab es auch bei Verbrauchsabrechnungen.
Wenn die Energiekosten nicht bezahlt werden können
Die Energiekostenberatung konnte Menschen mit geringen Einkommen auch in 2018 wieder in vielen Fällen helfen, wenn ihnen die Energiekosten über den Kopf wuchsen. „Eine 6-köpfige Familie konnte Ihren Energieverbrauch mit Hilfe unserer Beratung in nur vier Monaten um fast die Hälfte senken“, so Daniel Ollinger, Energiekostenberater der Verbraucherzentrale. „In einem anderen Fall waren die Heizkosten in Höhe von 3.000 Euro über Jahre hinweg nicht korrekt mit dem Jobcenter abgerechnet worden. Die Folge waren Überschuldung, eine Stromsperre und eine ungeheizte Wohnung mit Schimmelbildung.“ Ollinger erreichte eine Korrektur der Abrechnung und eine Nachzahlung der Heizkosten. Der Ratsuchende ist nun schuldenfrei. Und auch die korrekte Berechnung für die Zukunft ist sichergestellt.
Ausblick
2019 wird die Verbraucherzentrale ihre digitalen Informations- und Bildungsangebote ausbauen, die Prävention durch eine noch engere Zusammenarbeit mit Polizei und Landeskriminalamt weiter intensivieren und ihren Kampf gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Anbietern mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen verstärken. All dies ist insbesondere durch neue Projekte und die seit Jahren stabile Finanzierung durch das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und ergänzend durch andere Bundes- und Landesministerien machbar.
Der Jahresbericht kompakt und digital
Informationen zu diesen und vielen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten der Verbraucherzentrale finden sich im kompakten Jahresbericht 2018, der unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/jahresbericht-2018-rlp aufgerufen werden kann. Ergänzend hat die Verbraucherzentrale erstmalig einen digitalen Jahresrückblick mit einigen politischen Schwerpunkten und spannenden und dreisten Verbraucherfällen erstellt. Die Multimedia-Erzählung ist unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/vzrlp-2018-digital zu finden.
VZ-RLP
Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de zu finden.
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