Zwar bemühen sich die Fluggesellschaften ihren Flugbetrieb möglichst reibungslos aufrechtzuerhalten, trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Flug annulliert wird.

Fluggäste haben ein Anrecht auf Erstattung
Wenn ein Flug annulliert wurde, steht Fluggästen oft eine Erstattung zu. Vielen Reisenden ist das nicht bewusst und sie lassen den Anspruch verfallen. Ihnen entgeht dabei eine Entschädigung von mehreren hundert Euro. Selbst wenn der Flug schon einige Zeit zurückliegt, kann es sinnvoll sein, sich um einen finanziellen Ausgleich zu kümmern. Die EG-Richtlinie 261 regelt die Erstattung bei annullierten Flügen. Hier wird nicht nur festgehalten, in welchen Fällen die Fluglinie eine Entschädigung zu zahlen hat, sondern auch die Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre. Unter folgender Voraussetzung erhält der Fluggast eine Entschädigung:
- Die Fluggesellschaft hat den Flugausfall zu verantworten
- Es wurde kein Ersatzflug angeboten
- Der Flug wurde nicht mindestens vierzehn Tage vor Abflug gestrichen
Ob und in welcher Höhe dem Reisenden eine Entschädigung zusteht, erfahren Interessierte auf der Seite von AirHelp.
Die Höhe der Entschädigung
Wie erwähnt ist die Entschädigung in einer EU-Verordnung geregelt, das bedeutet, dass die dort angesetzten Regelsätze auch nur innerhalb der EU gelten. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Strecke und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Reisende, die nur eine kurze Strecke von höchstens 1500 Kilometer zurückgelegt haben, bekommen 250 Euro. Bei einer längeren Strecke steigt die Summe an. Den Höchstbetrag erhalten Reisende ab 3500 Kilometer. Durch die Buchung schließt der Reisende mit der Fluggesellschaft einen gültigen Vertrag ab, den sie erfüllen muss. Ist sie dazu nicht in der Lage, stehen dem Fluggast Ersatzleistungen zu. Das betrifft nicht nur die Zahlung einer entsprechenden Entschädigung, sondern auch eine Ersatzbeförderung und eventuell eine Betreuungsleistung. Ein ausgefallener Flug ist mit einer langen Wartezeit und möglicherweise sogar mit einer Übernachtung verbunden. Die Kosten für Hotel und Verpflegung muss ebenfalls die Fluggesellschaft übernehmen.
So erhalten Reisende ihr Geld
Zunächst sollten Reisende sich über die Höhe der Ansprüche im Klaren sein. Dazu können sie zum Beispiel den Rechner auf der Seite AirHelp nutzen. Als nächstes sollte der Geschädigte ein Schreiben an die Fluggesellschaft aufsetzen und die ihm zustehende Summe fordern. Dabei freundlich, aber bestimmt sein. Wurde in einer angemessenen Zeit ein Ersatzflug angeboten, kann die Fluggesellschaft den Betrag kürzen. Werden sich der Reisende und die Fluggesellschaft nicht einig, können Privatreisende die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr einschalten. Diese spricht eine Empfehlung aus, an der sich aber weder der Fluggast noch die Gesellschaft halten muss. Bis die Entschädigung auf dem Konto ist, kann es ein wenig dauern. Wer das Geld sofort will, verkauft seine Forderung an einen Sofortentschädiger. Dieser wird die Forderung aber nur kaufen, wenn er eine reelle Chance sieht, dass er das Geld auch bekommt. Bei Problemen mit der Fluggesellschaft besteht außerdem die Möglichkeit, einen Inkasso-Dienstleister zu beauftragen. Dieser kümmert sich um die Forderung und verklagt notfalls sogar die Fluggesellschaft. Allerdings bekommt der Geschädigte das Geld erst, wenn auch die Fluggesellschaft bezahlt hat, was einige Monate dauern kann. Der Inkasso-Dienstleister behält einen Teil des Geldes als Provision.
Fazit
Wurde ein Flug annulliert und konnte der Tourist die Reise nicht antreten, steht ihm eine Entschädigung zu. Diese kann er innerhalb von drei Jahren einfordern. Die Chancen sind gut, dass er die üblichen Pauschalen erhält. Mit Hilfe eines Entschädigungsrechners kann der Reisende ermitteln, wie viel die Fluggesellschaft zahlen muss. Weitere Tips zu Flugreisen hatten wir bereits in einem Artikel zusammengestellt.
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