Gesundheitsamt Trier-Saarburg gibt Verhaltenshinweise
Im Falle eines positiven Selbsttests sollte man umgehend einen PCR-Test in einer der zahlreichen Teststellen durchführen lassen. Ist auch dieser Test positiv, müssen sich infizierte Personen auf Grundlage der Absonderungsverordnung des Landes selbständig in Isolation begeben. Ein positiver professioneller Selbsttest muss mittels PCR bestätigt werden (Hausarzt oder Teststelle).
Auch nach den jüngsten Bund-Länder-Vereinbarungen gilt bis auf weiteres noch eine Quarantänedauer von 14 Tagen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Freitestung. Frühestens im Laufe der Woche ist mit einer Umsetzung und Information zu einer verkürzten Quarantäneregelung zu rechnen.
Hatte man länger als zehn Minuten engen Kontakt mit einer infizierten Person (in einem geschlossenen Raum, ohne Lüftung, ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Sicherheitsabstand von mind. 1,50 Meter) gilt man als enge Kontaktperson und es gelten folgende Regeln:
- Vollständig geimpfte Kontaktpersonen sollen sich selbst aufmerksam beobachten, Selbsttests durchführen und bei Covid-19-typischen Symptomen und/oder einem positiven Selbsttest ihren Hausarzt kontaktieren. Eine Selbstisolation ist nicht erforderlich.
- Ungeimpfte Kontaktpersonen haben sich in Selbstisolation von 10 Tagen zu begeben. Nach fünf Tagen kann bei einem negativen PCR Test, ab dem siebten Tag einen professionellen Schnelltest bei gleichzeitiger Symptomfreiheit die Quarantäne beendet werden. Bei Symptomen sollte man umgehend telefonischen Kontakt zum Hausarzt.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es aufgrund der stark steigenden Fallzahlen zu mehrtägigen Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme infizierter Personen durch das Gesundheitsamt kommt. Alle infizierten Personen erhalten per SMS eine Mitteilung über ihr Testergebnis und bei Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt mittels einer standardisierten Email Verhaltenshinweise. Wichtig: treten Krankheitssymptome auf, bitte umgehend – am besten telefonisch – den Hausarzt kontaktieren.
Weitere Infos unter: corona.rlp.de/de/themen/was-tun-bei-corona-verdacht
Regelungen bei positiven Tests von Kita-Kindern und Schülerinnen und Schülern
In Kitas und Schulen gelten die Richtlinien des Bildungsministeriums. Bei einem positiven Selbsttest in der Schule müssen die Eltern ihr Kind aus der Einrichtung abholen. Das Kind muss sich sofort in Selbstisolation begeben. Es sollte umgehend ein professioneller Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden. Ist auch dieser Test positiv, müssen sich infizierte Personen auf Grundlage der Absonderungsverordnung des Landes selbstständig in Isolation begeben. Ein positiver professioneller Schnelltest muss mittels PCR bestätigt werden (Hausarzt, Gesundheitsamt, Teststelle). Auch hier gelten noch die aktuellen Quarantänezeiten.
Kontaktpersonen in Schulen müssen – sofern ein Mund-Nasen-Schutz getragen und die Hygienebestimmungen eingehalten wurden – nicht in Quarantäne. Das Tragen einer Maske und weitere Selbsttests sind in den nächsten fünf Tagen obligatorisch.
Da in Kitas oftmals keine Kontaktbeschränkungen gelten und das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht gewährleistet sind, sind hier für enge Kontaktpersonen Tests und Quarantänen vorgeschrieben. Letztere kann durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Hierzu macht das Gesundheitsamt ein Testangebot, das den Eltern über die Kita mitgeteilt wird.
Auch hier gilt: treten Krankheitssymptome auf, sollte man – auch nach Ablauf einer Quarantänefrist – umgehend Kontakt zum Haus- oder Kinderarzt aufnehmen.
Weitere Infos auch unter corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas
Schreibe einen Kommentar