Eine Anschaffung mittels Kredit stellt immer einen Kostenfaktor dar. Da ist es angenehm, dass einige Kreditkosten von der Steuer abgesetzt werden können. So haben Verbraucher die Möglichkeit, Geld zu sparen und eine Anschaffung besonders günstig zu tätigen.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass durch die Investition Einnahmen generiert werden sollen. Privatkredite können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Welche Kreditkosten von der Steuer abgesetzt werden können und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erklärt dieser Artikel.
Die Idee hinter dem steuerlichen Absetzen von Kreditkosten
Eine Voraussetzung dafür, Kreditkosten von der Steuer absetzen zu können, ist, dass mit dem aufgenommenen Geld steuerpflichtige Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Der Staat hat ein Interesse daran, die Geschäftstätigkeit seiner Bürger zu fördern, da sich hieraus neue Steuereinnahmen ergeben. Die Gründung, Modernisierung oder Erweiterung eines Unternehmens ist ein klassisches Beispiel hierfür. Deswegen ist die Möglichkeit zur Absetzung von Kreditkosten nur bei bestimmten Anschaffungen möglich.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Fahrzeug angeschafft werden soll, das sowohl für den privaten Gebrauch als auch als Dienstwagen genutzt werden soll. Außerdem können Ausbildungskredite unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, da sie eine Voraussetzung für eine spätere Karriere sind. Private Anschaffungen wie Möbel, Schmuck oder eine Urlaubsreise können hingegen nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Betriebliche Investitionen
Ein typisches Beispiel für einen Kredit, der steuerlich geltend gemacht werden kann, sind betriebliche Investitions- und Betriebsmittelkredite. Diese nehmen Selbständige auf, um sie in ihren Betrieb zu investieren und diesen zu vergrößern, zu modernisieren oder auf neue Geschäftsfelder anzupassen.
Gerade im Rahmen der Digitalisierung ergibt sich oft ein hoher Investitionsbedarf. So müssen neue Maschinen angeschafft, eine IT-Abteilung aufgebaut und der Datenschutz optimiert werden. Um betriebliche Investitionen steuerlich geltend machen zu können, ist es entscheidend, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, die sowohl die Art der Anschaffung als auch den jeweiligen Preis konkret ausweist.
Im Rahmen von Investitions- und Betriebsmittelkrediten können ganz unterschiedliche Dinge abgesetzt werden. Unter anderem ist es möglich, die Kreditzinsen steuerlich geltend zu machen, aber auch die Investitionen in Form von Anlage- und Umlaufvermögen. Wenn Praxis-, Labor- und Bürobedarf angeschafft wird, können die jeweiligen Investitionen ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. All diese Anschaffungen dienen dazu, den Betrieb zu optimieren und dafür zu sorgen, dass er in Zukunft höhere Umsätze und Gewinne erwirtschaften kann.
Immobilien- und Modernisierungskredite
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Immobilien- und Modernisierungskredite steuerlich geltend zu machen. Das gilt allerdings nur für bestimmte Arten von Immobilien. Wer diese zur Selbstnutzung anschafft, hat hiervon keine steuerlichen Vorteile. Wenn die Immobilie hingegen verkauft oder vermietet werden soll, ist es möglich, die Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen. Diese laufen dann unter der Kategorie Werbungskosten und reduzieren das zu versteuernde Einkommen.
Im Rahmen von Immobilien- und Modernisierungskrediten können ganz unterschiedliche Dinge steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören Reparaturkosten ebenso wie Maklergebühren. Außerdem können Anschaffungen für Sanierungen oder Modernisierungen der Immobilie von der Steuer abgesetzt werden. Ein Sonderfall liegt vor, wenn eine Immobilie sowohl privat genutzt als auch vermietet wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Dachgeschoss vermietet wird, die Eigentümer aber ebenfalls in dem Haus wohnen. In einem solchen Fall können die entstehenden Kreditkosten nur anteilig von der Steuer abgesetzt werden.
Zweitwohnungen
In einigen Situationen kann es notwendig sein, eine Zweitwohnung zu beziehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man beruflich weit weg vom Hauptwohnsitz tätig werden muss und ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Dann kann der Zweitwohnsitz steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür ist es aber erforderlich, dass er als Zweitwohnsitz anerkannt wurde. Hierfür muss die Wohnung aus beruflichen Gründen angemietet werden, darf nicht der Lebensmittelpunkt sein und es müssen mindestens 10 % der Kosten am Hauptwohnsitz getragen werden.
Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die im Rahmen einer Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Hierzu gehören unter anderem die Umzugskosten und die Nebenkosten, aber auch die Kosten für einen Kfz-Stellplatz. Ebenso reduzieren die Rundfunkgebühren und die Gerichts- und Anwaltskosten bei einem Mietstreit das zu versteuernde Einkommen. Hierbei ist aber zu beachten, dass maximal 1000 € für die Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden können.
Autokredite
Grundsätzlich kann ein Autokredit steuerlich geltend gemacht werden. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn das Auto angeschafft wird, um damit Einnahmen zu generieren. Vor allem Selbstständige und Freiberufler, die im Außendienst tätig sind, profitieren von dieser Regelung. Aber auch alle anderen, die ein privates Fahrzeug zusätzlich als Dienstwagen nutzen, haben hierbei steuerliche Vorteile. Bei einer sowohl privaten als auch dienstlichen Nutzung empfiehlt sich die Führung eines Fahrtenbuches, um nachweisen zu können, wie viele Strecken tatsächlich beruflich gefahren wurden. Unter anderem besteht die Möglichkeit, Fahrten zu Kunden als Außendienstler steuerlich geltend zu machen. Jede Fahrt zu den Kunden verursacht Kosten, die wiederum zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens genutzt werden können. Dasselbe gilt für Bauunternehmer, die regelmäßig Fahrten zur Baustelle zu absolvieren haben.
Studienkredite
Ein Studium dient dazu, sich hochwertige Qualifikationen anzueignen, die die eigene Situation am Arbeitsmarkt spürbar verbessern. Indirekt dient es somit dazu, Umsätze zu generieren, von der der Staat später profitiert. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, Studienkredite steuerlich geltend zu machen. Bis zu einer Höhe von maximal 600 € pro Jahr können anfallende Zinsen für die Kredite vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Sonderausgaben sind hierbei in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind. Das bringt allerdings nur Vorteile, wenn in dem entsprechenden Jahr durch Nebenjobs Einnahmen erzielt werden, deren steuerliche Auswirkungen durch die Studienkredite reduziert werden können.
Wer ein Masterstudium angeht, profitiert noch stärker von der Möglichkeit, Studienkredite absetzen zu können. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Zweitausbildung, sodass die Kreditkosten komplett als Werbungskosten abgesetzt werden können. Falls in dem entsprechenden Jahr keine Einnahmen erzielt werden, besteht die Möglichkeit, einen Verlustvortrag zu nutzen. Hierdurch lässt sich die Steuerschuld in der Zukunft reduzieren. Sobald nach dem Studium ein Beruf ergriffen und Gehalt eingenommen wird, profitieren die Nutzer vom Verlustvortrag.
Diese Finanzierungskosten werden vom Finanzamt akzeptiert
Grundsätzlich werden vom Finanzamt nur solche Kosten akzeptiert, die für die Nutzer einen Aufwand darstellen. Das betrifft beispielsweise die Kreditzinsen. Die Tilgung ist hingegen nicht als Aufwand definiert, da lediglich Geld zurückgegeben wird, dass man zuvor bekommen hat. Es gibt aber noch viele weitere Dinge, die im Rahmen einer Kreditaufnahme steuerlich geltend gemacht werden können.
Hierzu gehören beispielsweise Provisionen und Bearbeitungsgebühren, die die Kreditnehmer zu tragen haben. Sollte es zu Bereitstellungszinsen oder Umschuldungskosten kommen, können diese ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. In einigen Fällen ist es nötig, Reisen zu absolvieren oder eine Einschätzung von Sachverständigen einzuholen. Die in diesen Fällen entstehenden Kosten können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden. Wenn bei einem Bausparvertrag Abschlussgebühren anfallen, reduzieren diese ebenfalls das zu versteuernde Einkommen.
Professionelle Beratung bei einem Steuerberater einholen
Wer sich in Steuerfragen nicht auskennt, verliert angesichts der großen Zahl an Regeln und Vorschriften schnell den Überblick oder fühlt sich überfordert. Deswegen ist es ratsam, bei der Geltendmachung von Krediten die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser kennt sich mit der Materie genau aus und kann Schritte empfehlen, um die Steuerlast weitestgehend zu senken. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig um einen geeigneten Steuerberater zu bemühen, dessen Angebote zu den eigenen Wünschen und Vorstellungen passt.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit, spricht viel dafür, dass der Steuerberater noch viele weitere Steueraufgaben für ein Unternehmen erledigt. Im Idealfall kooperiert er über viele Jahre hinweg mit dem entsprechenden Betrieb. Deswegen ist es wichtig, dass er die Ziele und Arbeitsweisen der Geschäftsführung genau kennt und weiß, wie der Betrieb arbeitet. Dann kann er dabei helfen, dauerhaft eine Menge Geld einzusparen. Ein sorgfältiger und umfassender Vergleich lohnt sich daher.
Einen genauen Kreditvergleich durchführen
Um bei der Aufnahme eines Kredits nicht zu viel zu bezahlen, ist es ratsam, einen umfassenden und professionellen Kreditvergleich vorzunehmen. Hierzu gehört unter anderem, sich nicht auf wenige Anbieter oder Portale zu beschränken, sondern den Blick möglichst weit schweifen zu lassen. Je mehr Angebote in den Blick genommen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich beste zu finden und zu nutzen.
Es gibt zahlreiche Plattformen, die bei einem Vergleich unterschiedlicher Kreditangebote helfen. Hier werden unterschiedliche Faktoren wie die Kreditsumme, die monatliche Rate, die Zinsbindungsfrist und viele weitere Aspekte in den Blick genommen. So stellen Kreditnehmer sicher, dass sie sich nicht nur auf wenige Faktoren beschränken, sondern möglichst alle Facetten eines Kreditangebots in den Blick nehmen. Hierdurch steigt die Wahrscheinlichkeit, genau das Angebot zu finden, das zu einem selbst und den persönlichen Anliegen am besten passt.
Möglichst viele Kreditkonditionen in den Blick nehmen
Auch wenn es möglich ist, verschiedene Kostenpunkte steuerlich geltend zu machen, ist es sinnvoll, die Kreditkosten so niedrig wie möglich zu halten. Je weniger ein Kredit kostet, desto besser ist das für die Verbraucher. Deswegen ist es empfehlenswert, einen umfassenden Kreditvergleich durchzuführen, bei dem möglichst viele Kreditkonditionen berücksichtigt werden.
Unter anderem kommt es darauf an, die Kreditsumme, die Kreditzinsen und die monatliche Rate in den Blick zu nehmen. Des Weiteren spielen die Zinsfestschreibung und die Möglichkeit zu Sondertilgungen eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt sollten Kreditnehmer darauf achten, dass der Kreditgeber einen exzellenten Kundenservice bietet, der jederzeit leicht erreichbar ist und schnelle und verständliche Hilfe bietet. Mittlerweile gibt es viele einfache Wege zu einem Kredit, den Verbraucher nutzen können. Beispielsweise können zahlreiche Kredite schnell und mit wenig Aufwand online abgeschlossen werden.
Fazit
Investitionen in einen Kredit lohnen sich häufig sehr, da viele der Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Es ist wichtig, sich vor der Aufnahme des Kredits mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Dies ist wichtig, um ein optimales Kreditangebot auswählen zu können. Wer sich unsicher ist, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, sollte die professionelle Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. So ist es möglich, sinnvolle Investitionen mit Hilfe von Krediten zu tätigen und hierbei eine Menge Geld zu sparen.
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