Die geänderten Hygienekonzepte der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz machen Änderungen bei den Besuchsregeln im städtischen Wildgehge Weisshauswald nötig. Denn Besucher von Zoos und ihre Besuchszeiten müssen zur möglichen Kontaktpersonennachverfolgung künftig namentlich erfasst werden.
Erfassung der Personaldaten ab sofort notwendig
Der überwiegende Teil des neu gestalteten Waldlehrpfads und die Spazierwege im Außenbereich bleiben nach wie vor erreichbar. Auch von dort kann ein Blick auf einige Tiere aus dem Kernbereich, wie Wildschweine oder Ziegen und Mufflons, geworfen werden. Der Kernbereich kann allerdings ab kommender Woche bis auf weiteres nur noch am Samstag und Sonntag von 11 bis 19 Uhr besucht werden, denn die Erfassung der Personaldaten bedeutet einen erheblichen Personalmehraufwand.
Die Zahl der Besucher im Kernbereich ist nach wie vor begrenzt, der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten. Die Tiere dürfen aber mittlerweile wieder mit dem vor Ort erhältlichen Futter gefüttert werden. Es besteht keine Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände, trotzdem appelliert die Stadt an die Besucher, eine Maske zum Schutz anderer Besucher und der Mitarbeiter vor Ort zu tragen.
Pressemitteilung Stadt Trier
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Prakikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Schreibe einen Kommentar