Mit Blick auf die Erntesaison in Landwirtschaft und Weinbau weißt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg darauf hin, dass ausländische Saisonarbeitskräfte unabhängig vom Herkunftsland frühzeitig bei der Kreisverwaltung als zuständige Behörde angemeldet werden müssen.
Saisonarbeitskräfte frühzeitig anmelden
Wer eine Anmeldung vor Beginn der Arbeitstätigkeit versäumt, kann nach der aktuell geltenden 10. Corona-Bekämpfungsverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Die Anmeldung bei der Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg kann postalisch oder per Mail an [email protected] erfolgen. Angegeben werden müssen dabei der Name des Arbeitnehmers, Adresse der Unterkunft im Kreis, Datum der Einreise und voraussichtlichen Ausreise, Tag der Arbeitsaufnahme sowie Kontaktdaten des Arbeitgebers.
Die Saisonarbeitskräfte sind während ihres Aufenthaltes im Landkreis entsprechend der aktuell gültigen Hygieneverordnungen unterzubringen und die dabei notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Besonders hingewiesen wird, dass diese Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu dokumentieren sind. Die Kreisverwaltung kann die Einhaltung der Vorschriften jederzeit kontrollieren.
Die Hygienevorgaben ergeben sich aus der unter www.corona.rlp.de ersichtlichen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ebenfalls dort hinterlegten Hygienevorschriften.
Weitere Fragen
Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, steht unter Tel. 0651-715-16006 oder per Mail [email protected] gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
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