Mit Blick auf die Erntesaison in Landwirtschaft und Weinbau weißt die Kreisverwaltung darauf hin, dass ausländische Saisonarbeitskräfte unabhängig vom Herkunftsland frühzeitig bei der Kreisverwaltung als zuständige Behörde angemeldet werden müssen. Wer eine solche Anmeldung vor Beginn der Arbeitstätigkeit versäumt, kann nach der aktuell geltenden 10. Corona-Bekämpfungsverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Winzer und Landwirte müssen Corona-Auflagen beachten
Die Anmeldung bei der Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg kann postalisch oder per Mail an [email protected] erfolgen. Angegeben werden müssen dabei der Name des Arbeitnehmers, Adresse der Unterkunft im Kreis, Datum der Einreise und voraussichtlichen Ausreise, Tag der Arbeitsaufnahme sowie Kontaktdaten des Arbeitgebers.
Die Saisonarbeitskräfte sind während ihres Aufenthaltes im Landkreis entsprechend der aktuell gültigen Hygieneverordnungen unterzubringen und die dabei notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Besonders hingewiesen wird, dass diese Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu dokumentieren sind. Die Kreisverwaltung kann die Einhaltung der Vorschriften jederzeit kontrollieren. Die Hygienevorgaben ergeben sich aus der unter www.corona.rlp.de ersichtlichen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ebenfalls dort hinterlegten Hygienevorschriften.
Weitere Informationen
Für Fragen steht das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, unter Tel. 0651-715-16006 oder per Mail [email protected] gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Praktikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Denn: Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Schreibe einen Kommentar