Kirsten Thul-Kunsmann von der Verbraucherzentrale informiert rund um das Thema „Pfändungsschutzkonto“. Der Infonachmittag findet am 20. Mai um 14 Uhr in den Räumen der Verbraucherberatung Trier statt.
Ob Gehalt, Miete, Handyrechnung, Rundfunk- oder Müllgebühren – das private Girokonto ist die Drehscheibe für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Heutzutage ist es Voraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Je nach Kreditinstitut gibt es bei den Kosten allerdings erhebliche Unterschiede, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Und gerade Menschen in wirtschaftlich problematischen Situationen gelten bei Kreditinstituten nicht als lukrative Kunden und haben daher oftmals Schwierigkeiten, überhaupt ein Konto zu erhalten. Seit Sommer 2010 gibt es das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es soll Betroffene insbesondere bei Kontopfändungen besser vor dem Zugriff der Gläubiger schützen.
Bei der Wahl eines Girokontos sollte aber nicht nur der Preis eine Rolle spielen, vielmehr sind auch noch weitere Punkte zu bedenken. Worauf sollte man bei einer Kontoeröffnung achten? Was kann man tun, wenn die Bank eine Kontoeröffnung verweigert? Sollte man ein Girokonto generell in ein P-Konto umwandeln? Darüber und über viele weitere Fragen informiert Kirsten Thul-Kunsmann von der Verbraucherzentrale bei einem Infonachmittag ´rund ums neue Pfändungsschutzkonto. Dieser findet statt am 20. Mai um 14 Uhr in den Räumen der Verbraucherberatung Trier, in der Fleischstr. 77.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich über das Servicetelefon unter 0651-48802, per Fax unter 0651-49088 oder per E-Mail unter [email protected].
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages.
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