Seit jeher ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und gastronomischen Einrichtungen ein heiß diskutiertes Thema. Während Deutschland bereits seit Jahren strenge Nichtraucherschutzgesetze durchsetzt, stellt sich die Frage, ob diese Gesetze auch für alternative Produkte wie E-Zigaretten und Verdampfer gelten.

Rauchverbot in Deutschland – rund 550 Trierer Kneipen, Cafés und Restaurants betroffen
Bereits seit 2008 gilt in Rheinland-Pfalz ein Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verbietet. Davon sind auch rund 550 Kneipen, Cafés und Restaurants in Trier betroffen. Zwar gibt es Ausnahmen für Gaststätten mit separaten Raucherräumen und kleine Einraumgaststätten, die jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.
Verstöße gegen das Rauchverbot können mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet werden – sowohl für Raucher als auch für Gastwirte, die ihre Pflichten nicht erfüllen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar die Betriebskonzession entzogen werden. Außerdem müssen Wirte sicherstellen, dass rauchende Gäste die Nachbarn nicht durch zusätzlichen Lärm stören.
Doch es gibt eine Alternative zum Rauchen: die sogenannten Vapes. Immer mehr Menschen steigen auf das Dampfen um und können so das Rauchverbot umgehen – oder doch nicht?
Gute Nachricht für alle Dampfer: Rauchverbot ist nicht gleich Dampfverbot
Die Unterscheidung zwischen einem Rauchverbot und einem Dampfverbot ist von entscheidender Bedeutung. So ist es wichtig, die Feinheiten der jeweiligen Gesetze zu verstehen. Während das Rauchverbot per Definition darauf abzielt, das Einatmen von Tabakrauch in öffentlichen Räumen zu verhindern, zielt es nicht zwangsläufig auf E-Zigaretten und Verdampfer ab.
So findet beim klassischen Rauchen ein Verbrennungsprozess statt und beim Rauchen einer E-Zigarette lediglich ein Verdampfungsprozess. Dadurch wird angenommen, dass das Dampfen vom allgemeinen Rauchverbot ausgenommen ist. Dies ist eine entscheidende Nuance, die von vielen Dampfern und auch von der Gesetzgebung berücksichtigt wird.
Ist das Dampfen von Vape & Co. überall erlaubt?
Obwohl es aktuell noch kein offizielles Dampfverbot gibt, bedeutet dies jedoch nicht, dass man überall Vape rauchen darf. Ganz im Gegenteil – neben dem Rauchverbot besteht immer noch das Hausrecht. Hiernach dürfen Eigentümer von Trierer Kneipen, Cafés und Restaurants sowie anderen öffentlichen Einrichtungen selbst entscheiden, was auf ihrem Grundstück erlaubt ist und was nicht.
So haben unter anderem die Deutsche Bahn als auch zahlreiche Fluggesellschaften das Dampfen im Bahnhof, Zug oder im Flugzeug untersagt, obwohl das Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Bevor man also ein Etablissement in der Trierer Innenstadt besucht, sollte man sich bereits im Voraus erkundigen, ob das Rauchen von Vape & Co. dort erlaubt ist.
Wo darf man Vape rauchen?
Grundsätzlich ist das Rauchen von Vape also überall dort erlaubt, wo auch das Rauchen erlaubt ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich also an dem Nichtraucherschutzgesetz orientieren.
Wer auf der Arbeit dampfen möchte, sollte sich ebenfalls an die Vorgaben seines Arbeitgebers halten. So ist das Rauchen am Arbeitsplatz in Deutschland durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt und dient dem Arbeitsschutz. Hiernach kann der Arbeitgeber das Rauchen einschränken oder gänzlich untersagen. In vom Arbeitgeber erteilten Raucherpausen und in bestimmten Raucherbereichen wiederum kann selbst am Arbeitsplatz geraucht werden. Das Dampfen hingegen kann grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber verboten werden. Dennoch ist es ratsam, sich mit seinem Arbeitgeber abzusprechen.
Fazit
Aufgrund der aktuellen Rechtslage eröffnen sich vielversprechende Aussichten für die Zukunft des Dampfens. Mittlerweile gewinnt der Trend zur E-Zigarette und Vape immer mehr an Beliebtheit, sodass auch immer Menschen die Vorzüge dieser Alternative zum Rauchen entdecken. In den kommenden Jahren könnte das Vapen in vielen öffentlichen Bereichen vielleicht sogar von der Gesellschaft akzeptiert sein.
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