In Corona-Zeiten haben immer mehr Triererinnen und Trierer die Möglichkeit für sich entdeckt, Behördengänge am heimischen Rechner, Tablet oder Smartphone zu erledigen. Die städtische Webseite verzeichnet seit Monaten erhöhte Zugriffszahlen auf die Informationen zu Diensten, die sich per Internet abwickeln lassen.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang dringend darauf hin, städtische Dienstleistungen nicht über Webseiten von Drittanbietern zu beantragen und Geld an diese zu überweisen. Über Suchmaschinen tauchen im Internet viele Portale auf, die angeblich ebenfalls städtische Dienstleistungen anbieten und hierfür Geld verlangen. Diese arbeiten jedoch nicht mit der Stadtverwaltung zusammen. Im Zweifel zeigt ein Blick in das Impressum, wer der Betreiber der Webseite ist. Nur Dienste und Onlineformulare, die auf www.trier.de verlinkt sind, sind mit der Stadtverwaltung verbunden.
Zu den Dienstleistungen, die das Bürgeramt online anbietet, gehört beispielsweise die Beantragung eines Bewohnerparkausweises. Dieser kann auch online per Paypal, Giropay oder Paydirekt bezahlt und zu Hause ausgedruckt werden. Während der Corona-Pandemie können Ummeldungen bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets online durchgeführt werden. Standardmäßig ist dies bereits schon länger bei der Abmeldung eines Nebenwohnsitzes oder bei einem Umzug ins Ausland möglich. Zudem lassen sich Meldebescheinigungen für verschiedene Zwecke per Webformular anfordern. Wer sich – nicht nur während der Corona-Zeit – einen Hund zulegt, kann die Hundesteuer online anmelden. Die Beantragung von Führungszeugnissen im Internet ist nur noch über das Amtliche Onlineportal des Bundesamts für Justiz möglich. Die Adresse ist auf der Seite des Bürgeramts zu finden.
Online-Portal für Kfz-Zulassungen und Standesamt
Das Amt für Kfz-Zulassungen bietet ebenfalls wichtige Dienste online an. Fahrzeuge können über das Kfz-Online-Portal zugelassen und auch außer Betrieb gesetzt werden. Die Voraussetzungen hierzu werden im Portal angezeigt. Das Amt hat zudem eine umfangreiche Anleitung mit Tipps und Hinweisen auf seiner Webseite veröffentlicht. Bereits seit vielen Jahren wird vor allem ein Service rege genutzt: ein Wunschkennzeichen im Internet zu reservieren.
Auch das Standesamt hält eine Reihe von Online-Formularen bereit. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können auf diese Weise bequem über das Internet angefordert werden. Die Urkunden werden im Anschluss per Post zugestellt oder können persönlich abgeholt werden. Das Amt für Schulen und Sport bietet den Service an, die Übernahme von Schülerfahrtkosten online zu beantragen. Auch die kostenlose Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) kann online beantragt werden. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund bedeutsam, dass die Schulen zurzeit nicht geöffnet sind und die Formulare dort nicht wie üblich auf Papier verteilt werden können.
Hier gibt es alle Onlinedienste auf einen Blick.
Pressemitteilung Stadt Trier
Zurück zur Startseite geht’s hier – 5vier.de
Wir suchen Prakikanten (m/w/d) und Redakteure (m/w/d).
Melde dich einfach unter [email protected].
Motivation ist wichtiger als Erfahrung!
Kommentar verfassen